Quantitativ – gemessen an den Belegungszahlen[1] – sind die »Werkstätten für behinderte Menschen« flächendeckend das bedeutsamste Angebot zur beruflichen Bildung und Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit geistigen Behinderungen und schweren chronischen psychischen Erkrankungen. Weder die »Unterstützte Beschäftigung« (§55, SGB IX) noch die »Anderen Leistungsanbieter« (§60 SGB IX) erreichen ähnliche Zahlen. Qualitativ – gemessen an ihren Vermittlungsquoten[1] – erfüllen die Werkstätten nicht die Erwartungen ihrer Kritiker und Kritikerinnen. Praxisbeispiele zeigen, dass die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung in weiten Teilen der Werkstätten-Landschaft verbessert werden könnte. Forschungsdaten zu den Inklusionsprozessen – zu den Faktoren, die die berufliche Teilhabe befördern oder einschränken – liegen hingegen nicht vor. Wissenschaftlich sind nur die medizinische Diagnostik und Therapie gut fundiert.
An Stelle der Analyse empirischer Inklusionsprozesse tritt in den letzten Jahren immer häufiger eine normative Wertung der Angebote und der Inklusionsergebnisse. Dabei liegt der Fokus auf den Werkstätten für behinderte Menschen. Sie werden nicht mehr als Beitrag zur beruflichen Inklusion anerkannt, sondern als Form der Exklusion abgelehnt. Die Feststellung, dass Werkstätten nicht konform zu anerkannten Behindertenrechten sind und die Forderung nach ihrer »schrittweisen Abschaffung« stützen sich seit 2015 auf die »erste Staatenprüfung« durch den:
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Vereinte Nationen, Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands. https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Erste_Staatenpruefung/staatenpruefung_node.html (Punkte 49 und 50)
Die Verfasser dieser »Bemerkungen« sind »besorgt« über »segregierte Werkstätten« und »empfehlen« deren Abschaffung. Nichts dergleichen steht jedoch im Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Behindertenrechtskonvention, auf den sich der UN-Ausschuss bezieht.
Seither ist die Zahl der Kritiker und Kritikerinnen, die Frequenz und der Umfang der Kritik und ihre publizistische Reichweite beständig gewachsen. Die Wiederholung der Botschaften konditioniert das Gedächtnis des Publikums, gleich der bekannten Marketingtechnik. Einzelne Kritiker nutzen diese Technik gezielt.
Die Abwertung ihrer Arbeitswelt trifft nicht zuletzt die Beschäftigten der Werkstätten selbst (ebenso wie deren Personal) und verstärkt das Stigma. Sie trifft aber auch jene Firmen, für deren Mitarbeiter sich Inklusion nicht als moralisches, sondern als Ressourcenproblem darstellt. Damit droht der Inklusion ein Rollback (ähnlich der Entwertung der Guggenbühl'schen[2] Ideen). Der vorliegende Text versteht sich als Kritik der Kritik und als ein Beitrag zum Verständnis der Zusammenarbeit von Menschen mit sehr unterschiedlichen Veraltens- und Leistungsprofilen.
Empirisch stützt sich die hier vorgelegte Analyse auf eine Auswertung ausgewählter Beiträge von Katrin Langensiepen (EU-Abgeordnete), Heinrich Greving (Hochschullehrer für Heilpädagogik), Ulrich Scheibner (langjähriger Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V.), Sabrina Ebitsch et al. (Redakteurin der Süddeutschen Zeitung), Jan Böhmermann (Comedian im ZDF) und Regina Schidel (Philosophin an der Goethe-Universität Frankfurt).
Auffällig an der Etablierung unkritischer Werkstatt-Kritik ist ihre fortwährende Ausgrenzung des »behinderten Menschen«. Die Kritik verdrängt die soziale Qualität seiner Lebens- und Arbeitswelten, lässt ihn selbst nicht Akteur sein.
Ein ganz anderes Bild zeichnet die seriöse Werkstatt-Kritik: wie etwa die Analyse von Michael Zach. Seine empirische Forschungsarbeit über eine exemplarische Werkstatt hat das Niveau einer kulturanthropologischen Studie. Er verwendet einen »Labeling«-Ansatz, um Daten aus teilnehmender Beobachtung des Werkstatt-Alltags als »doing-disability« kritisch zu analysieren:
Michael Zach, Behindertwerden als Mann. Männlichkeitskonstruktionen bei geistiger Behinderung. Dissertation am Fachbereich Erziehungswissenschaft der J. W. Goethe-Universität, Frankfurt Main 2015, Books on Demand, Norderstedt
Unbeachtet bleiben auch die Beiträge der »Aktion Psychisch Kranke«, die die Arbeitsmöglichkeiten für psychiatrieerfahrene Menschen schon in den 1990er Jahren kritisierten. Wegweisend wäre die Kritik am Selbstmissverständnis der Werkstätten, das Reinhard Peukert 2004 diagnostizierte. Er moniert die Differenz zwischen salutogener (authentischer) Praxis [!] und dem pädagogisch-legitimatorischen Jargon des Werkstatt-Marketings.
Reinhard Peukert, Manuskript zum Vortrag auf dem Fachtag der Hessischen Reha-Werkstätten, Wiesbaden 2004. https://
Aus dem Jargon schöpft die unkritische Werkstatt-Kritik. Sprachliche Formeln, die den Teilhabe-Diskurs jenseits aller sozialen Beziehungen von Akteuren verankern, finden sich in der Werkstatt-Kritik, wie im Marketing, erstaunlich häufig.
Die Kritik an der organisierten Teilhabe stützt sich auf Einzelerfahrungen (die verallgemeinert werden) und auf Einschätzungen von »Experten«, denen Autorität zukommt entweder aufgrund ihrer akademischen Position (die mit einem großen Theorie-Wissen verbunden ist, auch wenn es nur am Rande fachlich relevant ist) oder aufgrund ihrer praktischen Erfahrung (aus einer professionellen oder einer Betroffenen-Perspektive, deren Repräsentativität unklar bleibt).
Unkritisch ist Kritik, die gelungene Teilhabe und die Bedingungen ihrer Möglichkeit ausblendet und stattdessen nur Negativpunkte sammelt (die nicht alle verkehrt sein müssen). Um ihren sachlichen Zusammenhang aber kümmert sich diese Kritik wenig. Mitunter stehen die Punkte in offenem Widerspruch zueinander. Damit kippt die Kritik in Beschimpfung. Die Werkstätten werden als »sogenannte« präsentiert. Unkritische Werkstatt-Kritik nutzt Versatzstücke (Motive), die sie unterschiedlich kombiniert. Folgende sind gebräuchlich:
Zu den abwertenden Sprachspielen gehört die Adressierung der Kritik an das »System der Werkstätten«. Die Formel von der »Logik« des Systems (der »Produktivitätslogik«) unterstellt zudem, dass dessen Eigenschaften nicht hintergehbar sind. Die Vielfalt der Landschaft der Werkstätten, die Ungleichzeitigkeit ihrer Entwicklung – alle Differenzierung wird damit vom Tisch gewischt. Kritisiert werden die Werkstätten – gleichgültig, wie sehr sich ihre Mitarbeiter engagieren. Ohne Differenzierung wird es aber keine erfahrungsbasierte Weiterentwicklung der Teilhabe geben.
Im Fokus der Kritik stehen die geringen durchschnittlichen Leistungsentgelte von 233 Euro pro Monat (nach Angaben der BAG-WfbM 2024[3]). Die »Löhne«, die Werkstattbeschäftigte üblicherweise in ihrem Lebensumfeld vorweisen können, passen nicht zu einer erwerbsförmigen Arbeit.
Zunächst fällt auf, worauf sich die Kritik nicht bezieht: Ihre Forderungen richten sich nicht auf den Sozialstaat. Sie zielen nicht auf die fehlende Lohnsubventionierung, auch nicht auf den fehlenden Einsatz der Werkstätten und ihrer Interessenverbände für einen subventionierten Mindestlohn. Dieser ist seit langem eine Forderung der Werkstatträte. Die Aktion Psychisch Kranke hat schon Ende der 1990er Jahre auf die Einsparung von Sozialleistungen durch subventionierte Werkstattlöhne hingewiesen.
Mit den Werkstatt-Löhnen verbinden die Kritiker und Kritikerinnen vielmehr den Vorwurf der Ausbeutung. Werkstätten ermöglichten die Ausbeutung von Sozialhilfeempfängern [!].
Die meisten Kritiker und Kritikerinnen erwecken entweder den Eindruck oder behaupten explizit, Werkstätten könnten den Mindestlohn zahlen, wollten aber nicht. Bei über 250.000 Werkstatt-Beschäftigten, mit einem Durchschnittslohn von 233 Euro, liegt deren monatliche Lohnsumme rechnerisch bei über 58 Mio. Euro. Mit der geforderten Anhebung auf Mindestlohn (zurzeit 13,90 € pro Stunde) für nur 20 Wochenstunden käme man schon auf fast 300 Mio. Euro monatlich. In Zahlen bedeutet der Vorwurf der Ausbeutung (vorsichtig geschätzt), dass die Werkstätten mindesten 240 Millionen Euro monatlich zur Seite schaffen.
Jede Ausbeutung der Beschäftigten steht jedoch im Widerspruch zur Werkstättenverordnung (WVO). Die WVO regelt die Verwendung des Arbeitsergebnisses (§ 12 Abs. 4), und zwar als Leistungsentgelt, als Lohnrücklage und für arbeitsplatzbezogene Investitionen – zu keinem anderen Zweck. Die WVO fordert außerdem eine jährliche Wirtschaftsprüfung, die »Ausbeutung« nicht durchgehen ließe.
Werkstatt-Beschäftigte müssen »ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen« (§219, Abs.2, SGB IX) – keinen »Mehrwert«. Die geringeren Leistungsanforderungen der Werkstätten drücken sich unter anderem in der geringeren Arbeitszeit aus: Als Arbeitszeit wird die Anwesenheitszeit gerechnet. Eine »Vollzeit-Beschäftigung« in der Werkstatt umfasst alle Pausen – je nach Pausenregelung täglich z.B. eine halbe Stunde fürs Frühstück, eine für das Mittagessen sowie Bedarfspausen. Hinzu kommen Feiern, Feste und Förderangebote – alles innerhalb der »Arbeitszeit«. So dürften 37,5 Stunden Anwesenheit keine 30 Stunden Arbeit umfassen. Den monatlichen »Grundlohn« von 133 Euro (nach §221, Abs.2, SGB IX) müssen die produktiveren Arbeitsbereiche der Werkstätten ggf. solidarisch miterwirtschaften für die weniger produktiven und für alle Teilzeit-Beschäftigten, die einen Anspruch auf den vollen Grundbetrag haben. Selbst in ausgedehnten Auftragsflauten werden »Löhne« weitergezahlt – ohne Kündigungen. Solche Details unterschlagen die Kritiker und Kritikerinnen.
»Ausbeuten« ist eine Handlung, die Akteure (Ausbeuter) erfordert: Innerhalb der Werkstätten kann damit nur das Management gemeint sein. Tatsächlich behaupten einige Kritiker und Kritikerinnen, dass sich Geschäftsführungen von Werkstatt-Trägern Zulagen oder Boni aus dem Arbeitsergebnis auszahlen lassen. Wenn so etwas ruchbar wird, kann man solche Geschäftsführungen auch loswerden! Personal, Eltern, Medien, Politik, selbst Firmen können gemeinsam Widerstand organisieren. Was tragen die Kritiker dazu bei? Ross und Reiter nennen sie nicht. Eine pauschale Beschuldigung aller Werkstatt-Träger begründen sie auch nicht. Greving & Scheibner 2021 gehen noch weiter: Sie äußern den Verdacht, der zu prüfen sei, dass Werkstattbeschäftigte als Sklaven [!] gehalten und ausgebeutet werden.
Wohlweislich beschreibt keiner der Kritiker und Kritikerinnen, welche Beträge die Werkstätten auf welche Weise aus der Arbeit behinderter Menschen abschöpfen. Stattdessen genügt es ihnen, die Werkstätten als Teil von »Konzernen mit Millionenumsätzen« bloßzustellen. Die Bezeichnung »Werkstatt« verschleiere die wahren Konzernstrukturen und suggeriere zu Unrecht persönlich geführtes »Handwerk«. Das trifft die Metall-, Holz- Garten- oder Elektro-Gruppen in den Werkstätten zu Unrecht. Typischerweise arbeiten diese Gruppen unter Anleitung einer Fachkraft in je eigenen Räumen, mit selten mehr als 15 Beschäftigten – ähnlich einem Handwerksbetrieb.
Den weitaus größten Teil der »Millionenumsätze« macht die sozialstaatliche Finanzierung des Personals aus, nicht die Produktion.
Mit geringem Kapitaleinsatz lassen sich zwar Montage- und Verpackungsarbeiten organisieren. Deren Abwertung (als »monoton«) gehört zum Standard-Inventar der Kritik – was nicht mit dem Anprangern der »Millionenumsätze« zusammenpasst. Letztere lassen sich im Produktionsbereich nur mit hochwertigen Arbeitsaufträgen erreichen. Sie erfordern den Einsatz ebenso hochwertiger Maschinen: In der Metallverarbeitung z.B. liegen die Kosten für einen CNC-Automaten schnell jenseits der Marke von hunderttausend Euro. Und selbst in die Montage investieren einige Werkstätten mittlerweile höhere Summen, um KI-Systeme einzuführen, die von Beschäftigten genutzt werden können.
Zweifellos kennen die Kritiker und Kritikerinnen den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn! »Konzerne« oder »Großunternehmen« mit »Millionenumsätzen« gelten als Inbegriff eines skrupellosen Kapitalismus. Anheimelnd sind auch Handwerksbetriebe nicht.
Die Tariflöhne für das Personal stehen schon in einem vorwurfsvollen Kontext. Den Geschäftsführungen aber wird explizit angerechnet, dass ihre Gehälter unmoralisch seien – Gehälter, weit jenseits selbst von Tariflöhnen. Damit liegt die Unmoral des ganzen Werkstattsystems offen?
Indem sich Werkstätten als »verlängerte Werkbank« der Industrie präsentieren (und zwar mit Stolz), machen sie sich zum Teil des kapitalistischen Ausbeutungssystems. Die Werkstätten sind dessen Zuträger. Als die eigentlichen Ausbeuter erscheinen nun ihre Auftraggeber. Die Kritik, die das explizit so benennt, entwertet die Kooperationen mit den Werkstätten, macht sie zum Image-Problem der Firmen.
Die Tugendforderung ändert allerdings nichts am Markt.
Beispiele für schlecht bezahlte Aufträge finden sich – nicht nur in Werkstätten. Den Erfolg der Auftragsakquise insgesamt (gemessen daran, was der Markt hergibt) bilden Einzelbeispiele jedenfalls nicht ab. Möglicherweise werden einzelne Aufträge nur angenommen, um eine Leerlaufphase zu füllen. Sie könnten vielleicht eine Kulanz-Leistung für einen langjährigen Auftraggeber sein.
Werkstätten sind in keiner besseren Position als andere Zulieferer. Sie konkurrieren am Markt mit Niedriglohnländern. Es gibt keine Belege dafür, dass sie Eigenprodukte oder Auftragsarbeiten systematisch unter Marktpreisen anbieten. Und die Kritik zielt auch gar nicht auf Mängel der Auftragsakquise.
Klagen von Werkstatt-Beschäftigten, die gerade vor dem Arbeitsgericht anhängig sind, gehören zum typischen Repertoire der Werkstatt-Schmähung: Die Werkstatt buchstäblich auf der Anklagebank! Erfolgreich waren bislang tatsächlich nur vereinzelte Klagen gegen Lohnkürzungen. Nach § 221 Abs. 2 SGB IX soll das Leistungsentgelt an die erbrachte »Arbeitsmenge und Arbeitsgüte« angepasst werden.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt nicht für das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis im Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Behauptung, dieses Rechtsverhältnis verstoße gegen das Grundgesetz, gehört ebenfalls zu den Standard-Motiven der Werkstatt-Beschimpfung. Um den Anspruch auf Mindestlohn in Werkstätten durchzusetzen, unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte aktuell einen Beschäftigten, der den Klageweg in eigener Sache bis Karlsruhe gehen will.
Welche Auswirkung die Rechtsform auf Inklusionschancen hat, interessiert die Kritik wenig. Der Mindestlohn in einem aufgewerteten Arbeitsverhältnis würde sicher die Attraktivität der Werkstätten erhöhen. Falls das »Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung« (§219, Abs.2, SGB IX) über die Erwirtschaftung des Mindestlohnes definiert wird, müssten große Teile der Werkstätten vielleicht in Tagesförderstätten umgewandelt werden.
Um die grundlegende Fehlkonstruktion des Werkstatt-Systems zu begründen, beruft sich die Kritik auf einen diagnostizierten Zielkonflikt: Die Anforderungen an das pädagogische Handeln (mit den Zielen: Persönlichkeitsbildung, Rehabilitation, Qualifizierung, Inklusion) seien unvereinbar mit denen der betriebswirtschaftlichen Rationalität. Diese Zielkonflikte werden von Kritikern und Kritikerinnen abermals nur normativ hergeleitet, aus dem sozialstaatlichen »Auftrag« der Werkstätten, nach § 219 SGB IX. Im Gesetzestext sind Anforderungen und Aufgaben gebündelt, die als »Doppelauftrag« (oder sogar als »Trippelmandat« – mit der Unterteilung der nicht-betriebswirtschaftlichen Ziele) für den Zielkonflikt verantwortlich gemacht werden. Diese Herleitung des Zielkonfliktes aus den gesetzlichen Vorgaben beansprucht Evidenz, ohne empirischen Nachweis und ohne Reflexion auf das Handeln der beteiligten Akteure. Der »Doppelauftrag« ist ein weiteres Diskurs-Motiv, das die Beschäftigten als Akteure nicht benötigt.
Tatsächlich gehören Interessenkonflikte, die der Werkstatt zugeschrieben werden, zu jedem Arbeitsverhältnis. Historisch ist es gelungen, die zerstörerische Ausbeutung in frühkapitalistischen Arbeitsverhältnissen zu unterbinden. Berufliche Inklusion gibt es bis heute nicht ohne Auseinandersetzung mit diesem Zielkonflikt. Für ihre berufliche Inklusion ist es unabdingbar, dass sich Werkstatt-Beschäftigte als Handelnde im Spannungsfeld von Leistungsbereitschaft und Selbsterhaltung behaupten können. Das Supported Employment stützt seinen Erfolg unter anderem auf den Zugang zu diesem beruflichen Konfliktfeld.
Die Erkenntnis, dass »die (Ware) Arbeitskraft an Menschen mit bestimmten Bedürfnissen gebunden ist« gehört zu den Grundlagen der Sozialpsychiatrie. Pointiert beschreiben dies: Irmgard Hack & Matthias Angermeyer, Rehabilitation durch Arbeit. Eine qualitativ-empirische Studie zur Arbeitssituation von Patienten einer sozialpsychiatrischen Ambulanz. Beltz Verlag, Weinheim und Basel 1979 (S. 17 ff.) Die »Schwierigkeit in der Orientierung und Konzipierung therapeutischer Modelle ähnelt durchaus den […] unterschiedlichen Stadien der Industriesoziologie« – vom Taylorismus bis zur Human-Relations-Bewegung. (ebd. S. 18)
Werkstätten überformen diesen Zielkonflikt zwischen Arbeitsleistung und Mitmenschlichkeit typischerweise durch die Aufteilung ihrer Binnenwelten in Zuständigkeitsreviere von Pädagogen und von Gruppenleitern (Handwerkern u.a.). Der »pädagogische Bereich« organisiert »Angebote« für die Beschäftigten nach einer eigenen Logik und auf Kosten der Arbeit im »Produktionsbereich«.
Zum »Doppelauftrag« hat der Verfasser an anderer Stelle eine Materialsammlung und Analyse vorgelegt: Reinhard Saal, Der »Doppelauftrag« von Werkstätten für behinderte Menschen - Eine Ideologiekritik. 2026; https://
Mitunter stellen Kritiker und Kritikerinnen infrage, ob geistig behinderte Menschen überhaupt dem »Erwartungsdruck der Leistungsgesellschaft« ausgesetzt werden sollen, um sich in eine erwerbsförmige Arbeit einzufinden. Die kapitalistische Produktivitätslogik sei immer mit einer Klassifizierung von Menschen verbunden.
Was aber bedeutet dann »Inklusion«?
Die Erfahrungen aus den Bastelstuben für geistig behinderte Menschen, die in den 1960er Jahren als Vorläufer der Werkstätten entstanden, zeigen, dass die Bedürfnisse erwachsener Menschen nicht mit freizeitförmigen Beschäftigungen (Basteln, Malen, Spazierengehen) befriedigt werden können. Diese Erfahrung wiederholt jede Werkstatt-Gruppe, die eine Auftragsflaute bewältigen muss. Identitätsstiftend ist erst die sozial anerkannte Form der Arbeit, die das menschliche Bedürfnis befriedigt, nicht überflüssig zu sein, gebraucht zu werden. Ein wichtiges Maß dieser Anerkennung ist der gezahlte »Lohn«.
Im Teilhabe-Jargon werden Werkstätten als »zweiter Arbeitsmarkt« bezeichnet. Diese Formel setzt Marktverhältnisse an die Stelle von Beschäftigungsverhältnissen. Der Zugang zu den Werkstätten ist jedoch gerade nicht marktförmig organisiert: (1.) Die Bewerber durchlaufen ein sozialstaatliches Antragsverfahren (keine Marktselektion). (2.) Die Werkstätten suchen keine Arbeitskräfte an einem zweiten Markt. Sie müssen umgekehrt die Arbeitsplätze schaffen, für jeden der aufgenommen wird.
Fürs Marketing bekräftigt die Rede vom zweiten Arbeitsmarkt den Anschluss an die Märkte. Der Kritik erlaubt sie, in der Markt-Separierung das eigentliche Problem zu sehen.
Einige Kritiker und Kritikerinnen beanstanden Bezeichnungen wie »Behinderung«, »geistige Behinderung«, »behinderter Mensch«. Sie sollten ersetzt werden durch »Beeinträchtigung«, »Lernbehinderung«, »Mensch mit Behinderung«.
Für »Menschen mit Behinderung« sind Werkstätten tatsächlich gar nicht vorgesehen. Zurecht verwahren sich diese, gegen eine Zuordnung zur Klientel der Werkstätten. Fehlzuordnungen durch Berater der Reha-Träger (wie sie etwa Frau Langensiepen berichtet) sollten in der Praxis nicht durchgehen.
Die korrekte Bezeichnung, »Werkstatt für behinderte Menschen«, ist ein Verwaltungsbegriff aus dem SGB IX (§ 219). Und der Begriff der »geistigen Behinderung« unterscheidet sich formal von der »Lernbehinderung« – und zwar durch den gemessenen Intelligenzquotienten (IQ). Die Grenze wird im ICD-10 bei einem IQ von 70 gezogen. Die Weltgesundheitsorganisation kodiert »Intelligenzstörungen« unterhalb dieses Wertes mit den Schlüsseln »F70« bis »F79«. Lernbehinderte Menschen (ohne weitere Handikaps) bekommen keine »Kostenzusage« für die Werkstatt. Auch der Begriff »Schwerbehinderung« gehört zu einem eignen rechtlich-administrativen Kontext. Darum können Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung zum Personal der Werkstätten und Menschen ohne zur Klientel gehören.
Die Werkstatt-Klientel ist extrem heterogen. Psychische, geistige, körperliche, sensorische Handicaps, Suchterkrankungen und chronische somatische Erkrankungen, herausforderndes Verhalten und andere Verhaltensauffälligkeiten gehören in unterschiedlichen Kombinationen zu den »normalen« Behinderungsbildern.
Werkstatt-Kritik und Werkstatt-Marketing verwenden Verwaltungssprache missbräuchlich – ohne Übersetzung in die Sprache des Alltags oder in irgendeine Fachsprache. Beide verfehlen ihre Aufgabe als Dolmetscher. Und beide ignorieren die Sprache der Akteure in den beruflichen Alltagswelten. So ist der Begriff des »Menschen mit Behinderung« überflüssig, wenn konkrete Behinderungen die Arbeitsorganisation bestimmen und jeder mit seiner Funktion angesprochen werden kann.
Der technisch-materielle Aspekt der Arbeitsausführung prägt das Verständnis von »Arbeit«. Kritiker und Kritikerinnen beschreiben mitunter exemplarische Arbeitsprozesse, die mit denen »normaler« Betriebe vergleichbar sind und die mit den gleichen Werkzeugen oder Maschinen ausgeführt werden. Hieran schließt die Vorstellung einer »passgenauen« Vermittlung an, d.h. die Vermittlung von Menschen mit bestimmten Fähigkeiten auf Arbeitsplätze mit bestimmten Anforderungen. Spezielle Hilfsmittel, spezielle Arbeitsteilungen, spezielle Pausenregelungen usw. könnten auch außerhalb der Werkstatt eingeführt werden. In der Praxis lassen sich technische und formelle Arbeitsbedingungen tatsächlich oft an die Bedarfe anpassen.
Zu den »objektiven« Anforderungen der Erwerbsarbeit, die meist vergessen werden, gehört die Bewältigung des Weges zum Arbeitsplatz, die im ÖPNV nicht immer gelingt: Mit einer geistigen Behinderung fällt die Bewältigung von Fahrplanänderungen, ausfallenden Verbindungen, intransparentem (Schienen-)Ersatzverkehr und verlegten Haltestellen schwer. In der Praxis springen oft die Eltern für den Transport ein. Sie kümmern sich ggf. auch um Pünktlichkeit, Kleidung, Hygiene. (Die meisten der geistig behinderten Beschäftigten leben entweder bei ihren Eltern oder in einem Heim.) Für ausgelagerte Einzelarbeitsplätze gibt es regelhaft keine Fahrdienste. Menschen mit bestimmten psychischen Störungen können sich mitunter gar nicht in Fahrzeugen bewegen.
Die »Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt« gehört zu den verbreiteten Non-Sense-Formulierungen des Teilhabe-Jargons, die die realen Prozesse und Barrieren verschleiern. Vermittelt wird in der Regel nicht in die Vermittlungsinstanz zwischen Arbeitsplätzen und Arbeitskräften, sondern (am Markt vorbei) in die betrieblichen Alltagswelten, die über Praktika zugänglich sind. Dabei geht es sowohl um das »Hineinwachsen« in eine vorgegebene Arbeitswelt als auch um die Erprobung geeigneter Arrangements und die Ausdifferenzierung von Funktionen, die mit geistiger oder psychischer Behinderung bewältigbar sind. Das heißt, es geht um Arbeitsformen, die gar nicht am Markt gehandelt werden.
Weil es keine repräsentativen Statistiken zu den realen Verläufen gibt (also dem Weg von der Aufnahme in die Werkstatt bis zum Übertritt in Arbeit oder Ausbildung) wird ersatzweise eine Vermittlungsquote[1] aus verschiedenen Quellen berechnet. Die übliche Berechnung der Vermittlungsquote von weit unter einem Prozent ist reichlich dubios. Dabei werden die jährlichen Vermittlungen (als Zähler) in Relation gesetzt zur Belegung der Werkstätten (als Nenner), die über ein halbes Jahrhundert gewachsen ist. Eingerechnet sind also Menschen, die schon mehrere Jahrzehnte in der Werkstatt sind, vielleicht vor der Rente stehen. Wie viele Menschen wurden seit dem Bestehen der Werkstätten »vermittelt«?
Unbegründet bleibt nicht nur die Kombination unterschiedlicher Zeit-Variablen. Die Kritiker und Kritikerinnen erklären eine durchgreifend höhere Vermittlungsquote für erreichbar – ohne jeden Hinweis auf die Barrieren der beruflichen Inklusion und die Prozesse, die zu deren Überwindung angeschoben werden müssten. Die Kritik unterstellt eine Fehlbelegung in großem Umfang: 30 Prozent stehen im Raum – durch keinerlei Daten oder exemplarische Erfahrungen gedeckt.
Überraschend ist aber noch etwas anderes, nämlich die Teilung der Werkstatt-Klientel – als würden die eingeforderten Behindertenrechte nicht für alle Beschäftigten gelten. Die Fundamental-Kritiker und Kritikerinnen erlauben sich eine Grenzziehung, die sie den Werkstätten vorwerfen – wenn auch auf einem anderen (bloß deklarierten) Niveau.
Zur Beschimpfung der Werkstätten gehört deren Beschreibung als Ort, an den geistig behinderte Menschen »abgeschoben« und abseits der Gesellschaft »verwahrt« werden.
Das »Verwahren« passt aber nicht zum »Ausbeuten«. Und schon ein kurzer Blick in das jährlich von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene »Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen« zeigt die tatsächliche Vielfalt anspruchsvoller Arbeitsangebote.
»Abschieben« ist eine intentionale Handlung und damit ein Vorwurf an die Handelnden. Beim »Abschieben« ist der behinderte Mensch Objekt – nicht Akteur, der sich für oder gegen die Werkstatt entscheidet und eine Haltung zu seinem Arbeitsplatz entwickelt.
Der Grund für das anhaltende Interesse an Werkstattplätzen ist die fortbestehende Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Druck der Arbeitslosigkeit wird die Aufnahmequote von »Grenzfällen« (regional) variieren. Die wachsende Zahl der Werkstatt-Beschäftigten ist jedoch kein Beleg für wachsende Ausgrenzung, wie die Kritik suggeriert. Das Wachstum folgt vor allem der demographischen Entwicklung. Das Ende der Euthanasie, 1945 ist statistisch annähernd ein Nullpunkt. Die ersten Nachkriegsgenerationen wurden Mitte der 1960er Jahre volljährig. Vor der Psychiatriereform wurden psychisch behinderte Menschen zunächst noch in Kliniken untergebracht, ehe sich die Werkstätten für diese Klientel öffneten. Bis zur Berentung der ersten Werkstatt-Generationen, bedeutete jede neu aufgenommene Generation ein Wachstum. Und die Baby-Boomer stehen immer noch vor dem Renteneintritt. Zur neueren Statistik siehe:
Reinhard Saal, Entwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen – Eine Zusammenstellung von Daten aus verschiedenen Quellen. Stand: 24.11.2025; https://
Die Zugänge der Werkstätten zu den »normalen« Arbeitswelten sind weit offener, als es die Kritik suggeriert. Zu den Werkstätten gehören dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze, die von unterschiedlichsten Betrieben für Beschäftigte der Werkstätten angeboten werden (nach §219, Abs.1, SGB IX). In Hessen machen diese externen »Beschäftigungsplätze« mittlerweile ca. 10 % der Belegung aus. Einzelne Werkstätten betreuen über 50 % ihrer Beschäftigten auf externen Arbeitsplätzen – einschließlich ausgelagerter Arbeitsgruppen. Gruppen können sehr unterschiedlich in die Betriebe integriert sein, selten ohne Kontakte in die betriebliche Alltagswelt. Hinzu kommen die gelungenen Vermittlungen in Arbeit oder Ausbildung. Rechnerisch verlassen jährlich ca. 5 % der jährlich aufgenommenen Klienten die Hessischen Werkstätten mit einem Arbeits- oder Ausbildungsvertrag (nach Tagungsunterlagen der »Fachdienste für berufliche Integration Hessen«, vom Nov. 2025 / unveröffentlicht). Einer langfristigen oder dauerhaften externen Beschäftigung gehen meistens mehrere Praktika voraus. Neben den statistisch erfassten Beschäftigungsverhältnissen außerhalb der Werkstatt, gibt es eine unbekannte Zahl nicht statistisch erfasster erfolgloser Arbeitsversuche. Die Werkstätten haben breite Erfahrung mit realen Inklusionsprozessen.
Zur Verunglimpfung gehört mitunter auch die Behauptung, Werkstätten seien ein Hort von Vernachlässigung und Gewalt. Tatsächlich gehören Störungen der Impulskontrolle und Autoaggressionen überdurchschnittlich häufig zu den Behinderungsbildern von Werkstatt-Beschäftigten. Es gelingt den Werkstätten, Verhaltensauffälligkeiten – jenseits therapeutischer Bedarfe – in erheblichem Umfang zu bewältigen und abzubauen!
Im Jahr 2017 deckte das »Undercover-Team-Wallraff« skandalöse Verhältnisse in einer Lebenshilfe-Werkstatt auf. RTL sendete die Dokumentation am 20.02.2017.
Schäbiges Verhalten in Werkstätten schreibt die Kritik automatisch ihrem Status als »Sonderwelt« zu – hier ungeachtet der breiten Streuung der Wallraff-Reportagen in der »normalen« Wirtschaft.
»Sonderwelt« ist der intuitive Containerbegriff für alles Übel. Negativ-Assoziationen mit den Werkstätten verleiht er Plausibilität, ohne Details ausweisen zu müssen. Je eigene und ganz unterschiedliche »Welten« entstehen aber auch in Groß- oder Familienbetrieben, unter Facharbeiter- oder Hilfsarbeiter-Belegschaften, in Produktion oder Dienstleistung – und je nach Branche unterschiedlich. Ein Logistik-Betrieb hat eine andere Arbeitsatmosphäre als ein Pflegeheim usw.
Die Forderung nach einem Abbau der Sonderwelten steht im Widerspruch zur Kritik an der »Produktivitätslogik« von Werkstätten. Wenn man »Sonderwelten« der Werkstätten gegen »normale« Arbeitswelten abgrenzen will, genügt es nicht, ihre Besonderung festzustellen. Vielmehr müssen ihre Besonderheiten herausgearbeitet werden. Zu ihnen gehören:
| – | der besondere Kündigungsschutz, |
| – | die reduzierten Verhaltens- und Leistungsanforderungen, |
| – | die pädagogischen Förderangebote, |
| – | der Freiraum für gemeinsame Aktivitäten (Feiern, Gruppenausflüge), |
| – | der Umfang von Qualifizierungsangeboten, |
| – | in der Regel sogar die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen internen Arbeitsgruppen, |
| – | die Möglichkeit externer Arbeitsversuche und grundsätzlich |
| – | die funktionierende Zusammenarbeit (selbst bei stark eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit der Beschäftigten). |
»Sonderwelten« sind Gestaltungsräume.
Zu den problematischen Seiten der Werkstatt-Arbeitswelten zählen:
| – | das Image der Werkstätten und |
| – | die Löhne (Taschengelder), die das Image minderwertiger Arbeit unterstreichen. |
Die sozialen Binnenwelten der Werkstätten sind von diesem Image jedoch relativ unabhängig. Das gilt nicht für einen weiteren Malus:
| – | das Ausmaß der Durchdringung der Werkstatt-Arbeitswelten durch interne und externe Verwaltung. |
Die Forderung nach »Deinstitutionalisierung« ist ein fester Bestandteil der Werkstatt-Kritik. Jedoch ist deren Begriffsverständnis eingeengt auf Dezentralisierung der Teilhabe. Diese aber trägt den Makel der verwalteten Welt ebenso. Ein ganz anderes Verständnis von »Deinstitutionalisierung« findet sich bei der Psychoanalytikerin Dietmut Niedecken. Sie versteht die Entwicklung ihrer geistig behinderten Patienten als lebensgeschichtliche Deformation sozialer Beziehungen: als die »Institution ›Geistigbehindertsein‹« (S. 19).
Dietmut Niedecken (2003), Namenlos – Geistig Behinderte verstehen. 4. überarbeitete Auflage, Beltz Verlag.
»Institution« ist keine räumliche Einheit, sondern eine fixierte Form sozialer Beziehungen. In Niedeckens Konzept konvergieren verschiedene Perspektiven auf die berufliche Inklusion. Das Konzept der Deinstitutionalisierung als Beziehungsform unterstreicht die Bedeutung:
| – | der informellen Handlungskoordination in den »normalen« Arbeitswelten, die es ohne menschliche Beziehungen nicht gibt und |
| – | die der Authentizität sozialer Beziehungen in den Binnenwelten der Werkstätten, die Reinhard Peukert mit seiner Kritik (s.o.) an der Klientelisierung ins Bewusstsein bringt. |
Um das Unwahre an der Kritik zu verstehen, muss ihr zugerechnet werden, was sie unterschlägt. Werkstatt-Schmähungen ignorieren die soziale Konstitution der Arbeitswelten, die Handlungskoordination zwischen den Akteuren. An der Arbeitswelt hat der »behinderte Mensch« Anteil als Handelnder, der sich mit Kollegen im betrieblichen Alltag abstimmt und dabei mit seinen Behinderungen besondere Probleme hat. Diskurse über Werkstätten sind mit zwei »Kulturen« der Verdinglichung konfrontiert: der des geistig behinderten Menschen (als Opfer nicht als Akteur) und der der Erwerbsarbeit (als Ausführung von Arbeitsschritten nicht als Zusammenarbeit).
Die meisten Arbeitnehmer wachsen unauffällig in die unterschiedlichsten Arbeitswelten hinein. Ihre berufliche Sozialisation ist die Grundlage funktionierender Zusammenarbeit. In den Binnenwelten der Werkstätten können sich primäre berufliche Sozialisationsprozesse über längere Zeiträume erstrecken. Das gilt bei spät erworbenen Behinderungen auch für deren Neujustierung. Sozialisationsprozesse laufen weitgehend unbewusst ab, informell.
Im Arbeitsalltag mit Werkstatt-Beschäftigten kommt der informellen Handlungskoordination eine besondere Bedeutung zu, weil sie flexible Lösungen für Inklusionsprobleme ermöglicht. Die sozialintegrativen Prozesse in den betrieblichen Alltagswelten sind aber zugleich ein Problemfeld: Zu den Hauptgründen für das Scheitern von Arbeitsversuchen außerhalb der Werkstatt gehört das Misslingen kollaborativen Handelns – die Schwierigkeit, gemeinsamen Intentionen zu folgen. Werkstatt-Beschäftigte, die fremd bleiben, die nicht auch informell präsent sind oder umgekehrt, die dem formellen Sinn der Arbeit nicht folgen, kehren in die Werkstatt zurück. Statt »Passung« ist »Probieren« angesagt.
Jeder der beteiligten Akteure kann die Zusammenarbeit blockieren.
Die Arbeitsmotivation spielt beim Übergang aus der Werkstatt in Arbeit oder Ausbildung eine Schlüsselrolle. Sie lässt sich nicht immer über alle Schwierigkeiten hinweg aufrechterhalten. Der Wechsel in eine Firma bedeutet in der Regel:
| 1. | die Anhebung der Arbeitszeit (Pausen rechnen nicht mehr dazu), |
| 2. | den Statusverlust (beim Abstieg vom Top-Mitarbeiter zur Hilfskraft), |
| 3. | die Reduktion der Komplexität der Arbeitsaufgabe, |
| 4. | den Verlust sozialer Kontakte und Freundschaften. |
Typischerweise gelingen Übergänge erst nach mehreren Praktika und scheitern, wenn schon nach dem ersten Misserfolg die Motivation für weitere Versuche fehlt. Es sind nicht die »fitten« Beschäftigten, die die Werkstätten verlassen. Es sind die motivierten.
Auch das Personal der Betriebe ist »subjektiv« gefordert. Es muss ggf. Toleranzleistungen erbringen, um Probleme der Zusammenarbeit zu überbrücken. (Das ist eine Grenze für die »Vermittlung« von Werkstattbeschäftigten.) Inklusionsprozesse erreichen oft erst über Krisenphasen hinweg ein tragfähiges Niveau. In der Praxis zeigt sich, dass solidarische Haltungen in den beruflichen Alltagswelten durchaus verbreitet sind. Helfen ist ein menschliches Bedürfnis. Jeder involvierte Mitarbeiter muss gleichwohl eine individuelle Balance zwischen Toleranz und Selbstbehauptung finden.
In den Arbeitswelten sind die hier separat beschriebenen objektiven, sozialen und subjektiven Anforderungen, Barrieren und Ressourcen miteinander verschmolzen.
Den Makel der »verwalteten Welt« tragen alle betrieblichen Arbeitswelten.
Horizontale und vertikale Arbeitsteilung prägen die alltägliche Handlungskoordination auch in Werkstätten. Sie stützt sich auf vergleichbare soziale Rollen: vom Lehrling, über den Ausbilder, Vorarbeiter, Fach- oder Hilfsarbeiter, bis zum Betriebs- oder Produktionsleiter. In den Werkstätten werden diese sozialen Rollen von einem weiteren Rollenverhältnis überlagert: dem von Personal und Klientel. Alle »Angebote« spezialisierter Werkstatt-Dienste basieren auf einem Dienstleistungsverhältnis. Auch die Rede von der »Werkstatt-Klientel« spiegelt dieses Verhältnis wider.
»Normale« Firmen unterhalten zwar ebenfalls spezialisierte Dienste, z.B. den Schwerbehindertenbeauftragten. Während dieser in Werkstätten nur fürs »Personal« zuständig ist, können nicht-kollegiale Rollen (formell und informell) weit in die Produktionsbereiche der Werkstätten hineinreichen: (1.) In einfachen Montagegruppen mit vorwiegend »schwacher« Klientel, steht die Zusammenarbeit eher hinter der »Maßnahme« zurück. (2.) In den komplexen Arbeitsfeldern – von Metallverarbeitung, Schreinerei, Gartenbau und anderen – dominieren hingegen Anforderungen der Zusammenarbeit. (3.) In externen Beschäftigungsverhältnissen gehört der »Klient« zum Personal des Betriebes, nicht aber der Werkstatt-Dienst, der ihn aufsucht.
Das Dienstleistungsverhältnis ist zugleich das Rollenmodell der internen und der externen Verwaltung. Mit dessen formaler Durchsetzung ist die Umdeutung und Umformung menschlicher Zusammenarbeit in »Kundenbeziehungen« (im Qualitätsmanagement) oder in eine »Personenzentrierung« (in der Kostenträgerbürokratie) verbunden. »Die Arbeit stört« (bemerkte ein Produktionsleiter gegenüber dem Verfasser, 2021). Mit der Organisierung der Arbeitsbereiche nach dem Modell externer Beschäftigungsplätze könnte diese Klientelisierung abgemildert werden.
Alle Formen des »doing-disability« (Michael Zach s.o.) konterkarieren zwar gemeinsame Arbeitsbeziehungen, annullieren sie aber nicht. Werkstätten haben Modelle der Zusammenarbeit entwickelt, die weit über das hinausgehen, was »normale« Betriebe anbieten. Dazu gehört z.B. die »teilautonome Gruppenarbeit« (die man sonst nur für Facharbeiter aus der Industrie kennt).
Der Vortrag von D. Thunig und F. Rogalski (Lebenshilfe Braunschweig) zur Werkstätten-Messe 2021, unter dem Titel »Teilautonome Gruppenarbeit – Empowerment praktisch umgesetzt« blieb leider unveröffentlicht.
Um solche Beispiele eingespielter Zusammenarbeit in »normale« Betriebe zu exportieren, müss-ten Modelle des Supported Employment werkstatt-kompatibel weiterentwickelt und in Werkstatt-Konzepte übernommen werden.
Reinhard Saal, September 2026
BAG Bundesarbeitsgemeinschaft
ICD International Classification of Diseases
SGB Sozialgesetzbuch
WfbM Werkstatt für behinderte Menschen
WHO World Health Organization
Zur Entwicklung der Belegung siehe: Saal_WfbM-Statistik_ab_2005.pdf
Die Vermittlungsquote in Hessen liegt schätzungsweise bei 5 Prozent. Zur Begründung dieser Maßzahl siehe: Reinhard Saal (2024), Vermittlungsquoten von Werkstätten für behinderte Menschen. Saal_2024_Vermittlungsquoten.htm
Johann Jakob Guggenbühl (1816 – 1863) war ein Pionier der Behindertenhilfe, dessen Optimismus sich in der Praxis nicht ganz erfüllte und von seinen Kritikern und Kritikerinnen darum als falsch gebrandmarkt und ins Gegenteil verkehrt wurde. Die Historikerin Dagmar Herzog zeigt, dass dies einen markanten Einfluss hatte auf die Entwicklung der »Eugenischen Phantasmen« (Eine Deutsche Geschichte, Suhrkamp 2021, S. 30 ff.)
Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. https://
Alle angegebenen Links wurden zuletzt am 08.09.2026 geprüft.
Die Zitate zur Werkstatt-Kritik sind nach »Motiven« geordnet. Die Sammlung lädt ein, ergänzt zu werden. Die Zitate wurden folgenden Texten (in chronologischer Ordnung) entnommen:
Katrin Langensiepen (2020), Interview in der TAZ am 3. Dez. 2020: „Werkstätten fehlt der Mindestlohn“ https://
Heinrich Greving & Ulrich Scheibner (2021), »Im Anfang war das Wort«. Sprache, Macht und die »Werkstätten«. In: Greving, H. & Scheibner, U. (Hg.), Werkstätten für behinderte Menschen. Sonderwelt und Subkultur behindern Inklusion. Stuttgart, S. 65 – 104
Zu dem Text von Greving & Scheibner, der eine unverhohlene Werkstatt-Schmähung ist, gibt es eine eigene Rezension unter: https://
SZ (2024), Sabrina Ebitsch, Emilia Garbasch, Nikolai Prodöhl, Natalie Sablowski, Das Umstritten Geschäft mit Behinderten. Süddeutsche Zeitung, Nr. 253, vom 2./3. Nov. 2024, S. 24 https://
Regina Schidel (2025), »Behinderung« und Gesellschaft. Ableismus in philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive. Suhrkamp Verlag, Berlin
Zum Text von Regina Schidel gibt es eine Rezension unter: https://
Jan Böhmermann (2026), Grundi-Gate: Ausbeutung Made in Germany, im ZDF Magazin Royale. https://
Böhmermann nutzt hier eine bekannte Manipulationstechnik, nämlich die ständige Wiederholung von Botschaften, die sich im Gedächtnis der Leser oder Hörer (gleich einer Konditionierung) verankern. Das ist auch ein Effekt in der Summe aller Kritiken.
Legende:
| • | Die einzelnen Zitate je Autor beginnen mit einem Punkt. |
| ( ) | In runden Klammern am Zitatende stehen Seiten- oder Minutenangaben. |
| Kursiv | sind Passagen, die nicht vom angegebenen Autor stammen. |
| [ ] | In eckigen Klammern stehen Bild- oder Grafik-Beschreibungen. |
| Gelb | sind Hervorhebungen im Zitat von Reinhard Saal. |
| { } | Kommentare zum Zitat stehen in geschweiften Klammern. Am Anfang des Kommentars steht das Kürzel des Kommentierenden: rs – Reinhard Saal |
• »Die Werkstätten hatten in der Vergangenheit ihre Berechtigung […] Wir müssen uns aber heute fragen: Was steht hinter dem System der Werkstätten? Es geht nicht darum, Menschen in Werkstätten im Stich zu lassen, sondern Alternativen zu schaffen, die Menschen mit Behinderung ihre Rechte einräumen.«
• »Selbst kleinste Wörter werden […] zu sprachlichen Verstecken und semantischen Täuschungen, die die soziale Ablehnung und Benachteiligung nur schwer oder gar nicht mehr erkennbar werden lassen. Dennoch sind ›Werkstätten für behinderte Menschen‹ mit Hilfe eines sozialen Inklusionsoculars durchaus als ›Werkstätten gegen behinderte Menschen‹ erkennbar.« (S. 71)
{rs: Das ist eine unglaubliche Pauschalbeschimpfung.}
• »›Werkstatt‹-Firmierungen […] ohne das angebliche ›Hauptwort‹ Mensch sind durchaus verbreitet. Im amtlichen ›Werkstätten‹-Verzeichnis lassen sich 42 solche Firmennamen finden, darunter Bezeichnung wie ›Behindertenförderung‹, ›Behindertenhilfe‹, ›Behindertenwerk‹, ›Behindertenwerkstätten‹, ›Behindertenzentrum‹ und sogar ›Behindertenware‹. Trotz der politischen und sprachgeschichtlichen Zäsur seit 1945 befindet sich das ›Werkstätten‹-System immer noch in einer verbalen Tradition, die in einem unüberbrückten – und womöglich bewussten – Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten steht.« (S. 73 f.)
• »Wie […] kann es sein, dass ein umstrittenes System mit all seinen Ungerechtigkeiten fortbesteht und sogar noch größer wird?«
• »Zum System der Behindertenwerkstätten, den damit verbundenen Problemen und was es über den Blick unserer Gesellschaft auf behinderte Menschen verrät, hat die SZ gemeinsam mit dem inklusiven Magazin andererseits, in dessen Redaktion Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten, recherchiert.«
• Die »Fokussierung auf Erwerbsarbeit […] hat zu einem System eines ersten und zweiten Arbeitsmarktes geführt« (S. 207)
• »Behinderte Menschen in Werkstätten zu beschäftigen und sie dabei als Arbeitskräfte auszunutzen – das ist ein System aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Und natürlich heute reichlich überholt« (12:56).
• »Menschenwürde ist eigentlich unantastbar. Aber wenn wir statt Menschenwürde einfach menschenwürdeähnlich sagen, dann kann man sie schon antasten. Arbeitnehmerähnlich! Grundgesetzähnlich! Dieses System der Ausbeutung von behinderten Menschen ist mit großer Wahrscheinlichkeit grundrechtswidrig.« (24:52)
{rs: »menschenwürdeähnlich« – Das ist Werkstatt-Bashing.}
{rs: Die undifferenzierte pauschale Verurteilung der Werkstätten, lässt sich nicht mit einzelnen Zitaten belegen. Das Fehlende (die Differenzierung) ist eben das, was nicht gesagt wird.}
• »Die Werkstätten hatten in der Vergangenheit ihre Berechtigung, sie wurden von Eltern ins Leben gerufen, die sich gefragt haben: Wie ist mein Kind finanziell abgesichert, wenn ich nicht mehr bin. Das ist nachvollziehbar.«
{rs: Das Kernmotiv der Werkstattgründer war die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Ende der Schulzeit. Darum entstanden zunächst »Bastelstuben«.}
• [Frage der TAZ:] Was stört Sie an den Werkstätten? »Dass die Menschen abseits des regulären Arbeitsmarkts arbeiten und keinen Arbeitnehmerstatus haben. Sie bekommen keinen Mindestlohn, sie können keinen echten Betriebsrat gründen. Wenn Sie in den Baumarkt gehen und Schrauben in Tüten sehen, wissen Sie, wer die Schrauben in die Tüten gepackt hat? Die Menschen in den Werkstätten bekommen aber keinen Lohn dafür, sondern ein Taschengeld.«
• »Die Werkstätten sind vom Prinzip her nicht darauf aufgebaut, einen echten Mindestlohn zu zahlen, denn dann wären sie pleite.«
{rs: Langensiepen sieht die Ausbeuter auf Seiten der Auftraggeber von Werkstätten!}
• [Zitat Günter Mosen früherer Leitungsfunktionär der BAG WFBM:] »›Ausbeutung im moralischen oder im marxistischen Sinne kann unter diesen Vorzeichen überhaupt nicht stattfinden. Es gibt kein Arbeitsergebnis, das sich anzueignen lohnt. Ein Mehrwert wird nicht geschaffen, weil unsere Werkstätten unter erwerbswirtschaftlichen Vorzeichen prinzipiell defizitäre Wirtschaftsunternehmen sind.‹« (S. 97)
• »Ausbeutung ist ein systembedingtes, das privat und marktwirtschaftliche System kennzeichnendes Merkmal. […] Die ›Werkstätten‹ sind Teil dieses Marktwirtschaftssystems und seinen Regeln unterworfen. Sie sind in doppelter Hinsicht an der Exploitation beteiligt: als marktteilnehmende Betriebe selbst und als Auftragnehmer als ›verlängerte Werkbänke‹ der Erwerbswirtschaft.« (S. 99)
• »Es kann hier nicht untersucht werden, ob und inwieweit die heutigen Werkstätten tatsächlich Sklaverei betreiben und ›Werkstatt‹-Träger und -leitungen mit modernen Sklavenhaltern gleichzusetzen sind. Dass solche Vorwürfe aber ernst zu nehmen sind, verlangen nicht nur die Schlagzeilen und die Kritik von Betroffenen. Auch die nationalen Aktionspläne der Bundesregierung zur UNO-Rechtskonvention zitieren das Verbot der Sklaverei im Artikel 27. Und Ähnlichkeiten mit ›moderaten Sklavenhaltern‹ sind zumindest historisch ableitbar…« (S.100)
• »Petra Loose arbeitet nicht in einer Fabrik, sondern in einer Behindertenwerkstatt. Am Ende ihres knapp fünfstündigen Arbeitstages wird sie deswegen nur etwa 14 Euro verdient haben.«
• »Also machen sie in Werkstätten teils dasselbe, was sie auch außerhalb tun könnten, nur für weniger Geld. Von Ausbeutung ist die Rede, das ›bestausgeweitete Billiglohn-Modell EU-weit‹ nannte es die Grünen-Abgeordnete Katrin Langensiepen«.
• »Der [Durchschnitt] lag 2022 laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Behindertenwerkstätten bei monatlich 224 Euro. Ohne einen staatlichen Lohnzuschuss kam der Entgeltstudie zufolge, für die 2020 Werkstattleitungen befragt wurden, knapp die Hälfte nicht einmal auf 150 Euro im Monat, nur zwei Prozent kommen auf mehr als 500 Euro.«
• »In konjunkturell schwierigen Zeiten, etwa während der Corona-Pandemie, kürzten laut Entgeltstudie 18 Prozent der Werkstätten die Bezüge, weil Gehaltsbestandteile aus dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt finanziert werden. Die Kürzungen sind Vergangenheit, und auch die Bezahlung vonseiten der Werkstätten ist durch die Erhöhung des Grundbetrags leicht gestiegen. Leben können Behinderte von ihrem Gehalt aber trotzdem nur, weil die große Mehrheit staatliche Unterstützung wie Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente bezieht und damit im Monat durchschnittlich um die 1100 Euro zur Verfügung hat. Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt die Armutsgefährdungsgrenze derzeit bei 1310 Euro, 60 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts von knapp 2200 Euro.«
• »Vor anderthalb Jahren, am 13. Dezember 2024, haben wir hier in der Show über ein besonders spannendes Thema geredet, nämlich über Inklusion. Und in dieser Sendung auch darüber, wie behinderte Menschen in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgebeutet werden. Sie bekommen für ihre Arbeit – für einen Vollzeit-Job – im Durchschnitt nämlich nur 230 Euro pro Monat. Pro Monat!« (7:34).
• »230 Euro im Durchschnitt – im Monat – für eine Vollzeitstelle!« (10:30).
• »Und von dieser Form der Ausbeutung sind in Deutschland wahrscheinlich 255.000 Menschen betroffen.« (10:45).
• »Es gibt doch sicher auch Werkstätten für behinderte Menschen, die freiwillig den Mindestlohn bezahlten. Da kann ich nur sagen: …« [Eingeblendet wird Christian Lindner, FDP, der ungehemmt lachen muss.] (11:55).
{rs: Böhmermann macht die Frage lächerlich und stellt den Mindestlohn als Willensfrage in den Aktionsradius der Werkstätten.}
• »Wir haben mal nachgefragt beim Dachverband der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.« [Eingeblendet wird das LOGO der BAG-WfbM] »Sie vertreten 684 Werkstätten in Deutschland. Das sind fast alle. Und dieser Dachverband sagt selber, dass sie seit mehreren Jahren für eine spürbare und nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstatt-Beschäftigten sich einsetzen. Und deswegen ham wir uns gedacht, ok, dann fangen wir bei den Basics an und fragen ganz einfach: Lieber Dachverband, kennen Sie denn irgendeine Werkstatt, in der es zumindest einen Werkstattbeschäftigten gibt, der Mindestlohn bekommt?« [Einblendung-E-Mail-Antwort] Von …@bagwfbm.de; Betreff: AW: Presseanfrage ZDF Magazin Royale: Statistik WfbM; Uns ist hier konkret keine Werkstatt bekannt, da dies nicht detailliert erhoben wird. »Der Dachverband der Werkstätten kennt keine einzige Werkstatt in Deutschland, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn zahlt – nicht eine einzige.« (12:34)
• [Eingeblendet wird der Scan der Lohnabrechnung einer Beschäftigten, die Grundi montierte oder verpackte. Herausgehoben wird der Betrag 187,00 Euro steuerpflichtiges Brutto]
»… für eine – wohlgemerkt – 37,5-Stunden-Woche.«
[zusätzlich Eingeblendet werden 50,00 Euro Weihnachtszuwendung] (15:00)
• »Menschenunwürdig wenig Geld. Grundgesetzwidrig wenig Geld« (20:58).
• »[…] die meisten Menschen, die in so einer Werkstatt arbeiten, beziehen Grundsicherung. Aber Grundsicherung bekommt man nur, wenn man auch bedürftig ist. Und natürlich sind Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, oft bedürftig. Sie bekommen ja für ihre Arbeit viel zu wenig Geld. Wenn wir aber jetzt den 19 Beschäftigten, die unseren Grundi montieren, Geld geben würden, weil wir ein schlechtes Gewissen haben, dann müssten sie das melden. Und das würde wahrscheinlich als Einkommen zählen – das an die Grundsicherung angerechnet würde. Dann würden sie das Geld, das wir ihnen geben, am Ende wohl wieder verlieren.« (22:18).
• »Wenn man Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, zu mehr Geld verhelfen will, dann nimmt der Staat ihnen das einfach wieder weg. Sie werden systematisch in Armut gehalten.« (22:58)
• »Es wäre möglich, Menschen mit Behinderung fair zu bezahlen. Aber die Werkstätten machen es nicht, weil sie es nicht müssen. Und es rechnet sich auch einfach nicht. Und am Ende … Es interessiert doch eh niemanden. Es interessiert doch niemanden – am allerwenigsten Staat und Politik und uns auch nicht. Uns Sie auch nicht. [zeigt aufs Publikum]
• Offensichtlich interessiert uns das alle nicht.« (24:25)
• »Die Materialisierung von Ableismus betrifft eine Vielzahl institutioneller Settings und reicht von einer Umwelt voller Barrieren, etwa im öffentlichen Personenverkehr, bis hin zur Umgehung des Mindestlohns in sogenannten ›Behindertenwerkstätten‹ oder der Unzugänglichkeit relevanter Informationen in leichter Sprache.« (S. 46)
{rs: Die korrekte Bezeichnung »Werkstätten für behinderte Menschen« kommt in Schidels Text nicht vor. Sie spricht immer nur von »Behindertenwerkstätten« – mehrfach mit dem abwertenden Adjektiv »sogenannte«.}
• »Ausgebeutet werden Menschen mit ›Behinderung‹, weil etwa ihre Arbeit oft unzureichend entlohnt wird und ihre Bezahlung in ›Behindertenwerkstätten‹ weit unter dem Mindestlohn liegt« (S. 47).
{rs: Schidels »weil« ist hier nur die Begründung für ihre Definition von Ausbeutung.}
• »… hinter den Werkstätten steht ein Wirtschaftssystem, das Aufträge entgegennimmt von Firmen wie VW, Conti, Wabco oder Heinz Ketchup.«
• »Über die im deutschen Recht ›Werkstätten für behinderte Menschen‹ genannten Dienstleistungs- und Zulieferbetriebe zu schreiben, ist schwierig. Schon die 4 Wörter ihrer offiziellen Firmierung werfen mehr Fragen auf, als es scheint. Das Problem beginnt bereits mit dem ersten Wort ›Werkstätten‹. Tragen die Gebäudekomplexe mit ihren vielen Arbeitsräumen Maschinen, Arbeitsplätzen und den oft mehreren 100 beeinträchtigten Menschen die Bezeichnung ›Werkstatt‹ zurecht?« (S. 65)
{rs: Das ist eine Täuschung der Leser: Typischerweise unterhalten Werkstätten abgegrenzte Produktionsgruppen, die von einer Fachkraft geleitet werden – orientiert an einem Personalschlüssel von 1:12 (ggf. leicht überbelegt). Großgruppen sind immer noch die Ausnahme.}
• »Die Firmierung ›Werkstatt für behinderte Menschen‹ ist offensichtlich ein wirksamer Werbeslogan. Aber ist er auch wahr? Immerhin lockt dieser Firmenname über 300.000 Menschen in diese Einrichtungen, die längst zu Kapitalgesellschaften geworden sind. Immer noch werden Hoffnungen auf diese Großbetriebe ›Werkstätten‹ gesetzt. Denn man denkt dabei eher an kleine Handwerksbetriebe, ›wie früher‹ geführt von einem Meister und mit familienähnlichen Strukturen. Von der Wahrheit, wenn es sie tatsächlich gibt, ist dieser Werkstattbegriff allerdings weit entfernt.« (S. 66)
{rs: Das Werkstatt-Image lockt niemanden an.}
• »Die Entwicklung hin zu staatlich nahezu voll finanzierten Konzernen, deren Bundesarbeitsgemeinschaft sie zur Sozialwirtschaft zählt, wurde durch die regierungsoffizielle ›Werkstatt‹-Konzeption von 1974 nachdrücklich befördert.« (S. 67)
• »Die gesetzlich vorgegebenen kostengünstigen Strukturen, Die politischen und wirtschaftlichen Eigeninteressen der nichtstaatlichen Eigentümer waren für die Entwicklung förderlich. […] Durch das wirtschaftliche und politische Ziel und die staatliche Finanzierung wurden aus kleinen, privat geführten Bastel- oder Handwerksstuben die heutigen ›Werkstatt‹-Konzerne mit Betriebsgrößen von 1000 und mehr behinderten Mitarbeitern. Seit der staatlichen ›Werkstatt‹-Konzeption von 1974 kann nicht mehr von Werkstätten gesprochen werden. Dafür sind diese Unternehmen zu groß und betreiben nicht die typischen handwerklichen Gewerke. Selbst kleinere dieser staatlich finanzierten Werkstätten mit der gesetzlichen Mindestgröße von 120 Beschäftigten (§7 Abs.1 WVO) gehören nicht zu den Handwerksbetrieben, die man als Werkstätten bezeichnet.« (S. 67)
• »Ihre Bundesarbeitsgemeinschaft weist selbst darauf hin, dass sich die oft als ›Behindertenwerkstätten‹ bezeichneten Unternehmen nicht in die Handwerksrolle eintragen müssen.« (S. 67)
• »… Intelligenzabbau durch jahrelange gleichförmige Arbeit mit geringem pädagogischem Bezug und mangelnden Lernanreizen.« (S. 95)
• »Bastelbuden für Weihnachtsgeschenke mit sozialem Anstrich? Viele Behindertenwerkstätten sind Unternehmen mit Millionenumsätzen, die mit namhaften Firmen kooperieren. Das geht sehr oft auf Kosten der Beschäftigten, Kritiker sprechen von Ausbeutung.«
• »Die häufigsten Angebote von Werkstätten fallen der Entgeltstudie zufolge in den Bereich der Montage und Verpackung. 50 bis 60 Prozent der Arbeiten, schätzt Dieter Basener, sind eher solch einfache Tätigkeiten. Basener hat jahrelang als Pädagoge und Psychologe in Behindertenwerkstätten gearbeitet, dann aber mehrere Organisationen gegründet, die sich für die Integration Behinderter einsetzen. ›Aber es gibt auch anspruchsvolle Tätigkeiten. 30 bis 40 Prozent sind durchaus komplex und herausfordernd.‹«
• »Auch wenn dort gefertigte Artikel bald wieder an den Weihnachtsmärkten ausliegen, ist ›Werkstatt‹ letztlich oft ein veralteter Begriff. Die Vorstellung von Bastelbuden, in denen Behinderte vor allem nette Kleinigkeiten für die als Geschenke verpackte Corporate Social Responsibility herstellen, führt in die Irre. Werkstätten sind Wirtschaftsunternehmen, gesetzlich dazu verpflichtet. Sie werden von der öffentlichen Hand gefördert, müssen aber einen Teil ihrer Ausgaben selbst decken und von ihren Erträgen die Beschäftigten bezahlen. Sie sind quasi ein eigener Wirtschaftszweig mit fast 3000 Betriebsstätten. Die große Mehrheit beschäftigt mehr als 300 behinderte Mitarbeiter, teils weit mehr, auch wenn sie mitunter auf mehrere Standorte verteilt sind […] die größten haben mehr als 800 Beschäftigte.«
• »Behindertenwerkstätten kamen der Studie zum Entgeltsystem zufolge 2019 inklusive öffentlicher Gelder auf einen Umsatz von knapp fünf Millionen Euro pro Jahr – im Schnitt, die Big Player auf mehr als 80 Millionen.«
{rs: »Big Player« fangen in den europäischen Volkswirtschaften bei zweistelligen Milliardenbeträgen an.}
• »… es wird akzeptiert, dass insbesondere die hohen Einkommen der ›Werkstatt‹-Leitungen aus der Arbeitsleistung der behinderten Beschäftigten aufgestockt werden. Andererseits müssen die ›Werkstatt‹-Beschäftigten ihren Niedrigstlohn aus eigener Kraft selbst erwirtschaften.« (S. 98)
• »Für die nichtbehinderten Beschäftigten gelten unter demselben Dach andere Bedingungen. Sie erhalten meist ein tariflich geregeltes Gehalt, unabhängig von der betriebswirtschaftlichen Entwicklung. Und die Bezüge der Geschäftsführung sind mit um die 150 000 Euro Jahresgehalt mit denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchaus vergleichbar – ebenso die Boni, die während der schwierigen Corona-Jahre oft ausbezahlt wurden. Damit verdienen die Chefs mehr als 50-mal so viel wie ihre behinderten Mitarbeiter. Das mag innerhalb der Logik des Systems seine Richtigkeit haben, wird aber als ›ethisch unerträglich‹ kritisiert. ›Ein einziger Geschäftsführer ist dem Staat und der Gesellschaft so viel wert wie 54 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigungen‹, rechnet Ulrich Scheibner an einem realen Beispiel vor.«
{rs: Der Wert eines Menschen?}
• »Eine ehemalige Mitarbeiterin, die anonym bleiben möchte, sagt dazu lapidar: „Die wollen nur billige Arbeitskräfte. Man ist froh, dass man gut leben kann.“ Wobei das für sie schon heißt, nicht zur Tafel gehen zu müssen oder zur Kleiderkammer. Sie spricht damit für viele: Zwei Drittel der Werkstattbeschäftigten kritisieren laut der Studie des Bundessozialministeriums, dass ihr Gehalt zu niedrig ist.«
{rs: Mit ihrem Zitat spricht die anonyme Mitarbeiterin nicht »für viele«. Der Vorwurf, billige Arbeitskräfte haben zu wollen, ist ihre persönliche Einschätzung.}
• »Ja, derzeit ist es so, dass Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen, eine Abgabe zahlen müssen. Und es wird oft gefordert, wir bräuchten eine höhere Quote und höhere Abgaben. Aber die Abgaben laufen in großen Teilen leider wieder in Werkstätten – wir füttern also das negative System.«
• »Wegen ihrer Finanzierung aus staatlichen Mitteln und ohne Verpflichtung, an die behinderten Beschäftigten den Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, sind Sie mehrheitlich der ›Billige Jakob‹ für die Wirtschaft und deshalb als verlängerte Werkbänke geschätzt. […] Werkstätten können konkurrenzlos billig produzieren: der Staat trägt z. B die Personalkosten […] und die Sozialbeiträge der beeinträchtigten Beschäftigten.« (S. 68)
• »Solche Pseudonyme [›Werkstatt für behinderte Menschen‹] verbergen den Industriecharakter und die in den Unternehmen vorherrschende frühindustrielle Rechtlosigkeit ihrer Beschäftigten […] Als Dienstleister für die Erwerbswirtschaft geben sie diesen Nutzen an die Wirtschaftsunternehmen weiter.« (S. 75)
• »… das ›bestausgeweitete Billiglohn-Modell EU-weit‹ nannte es die Grünen-Abgeordnete Katrin Langensiepen.«
• »Für viele Unternehmen sind die Werkstätten teils aber durchaus eine verlängerte Werkbank, an der weitaus mehr passiert als Laubsägen oder Grußkartenmalen aus dem Klischee. Lufthansa, Siemens, BMW, Drogerien und Discounter, viele bekannte Firmen lassen dort Teile zusammenbauen, Ware verpacken, Dokumente einscannen und vieles mehr.«
• »Unternehmen kooperieren nicht nur aus Imagegründen mit Behindertenwerkstätten, sondern weil es sich lohnt. Knapp 700 Millionen Euro zahlen deutsche Unternehmen im Jahr, weil sie nicht genug behinderte Menschen einstellen. Eigentlich gibt es ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden eine Beschäftigungspflicht, eine Vorgabe, die Inklusion fördern soll. Zugleich gibt es aber eine Hintertür für Firmen, die diese Pflicht nicht erfüllen. Kritiker sagen auch: Die Arbeitgeber kaufen sich frei, zahlen die sogenannte Ausgleichsabgabe, statt Teilhabe zu ermöglichen. Und dann gibt es noch die Hintertür zur Hintertür, denn wenn Unternehmen Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben, können sie die Kosten dafür bis zu 50 Prozent mit der Abgabe verrechnen. Und die Zusammenarbeit selbst rechnet sich mitunter auch. Ein Beispiel: Eine Supermarktkette bekam in China bestellte Müllbeutel mit einem falschen Barcode geliefert, an der Kasse wäre statt Plastiktüten ein Cocktail-Set verrechnet worden. Weil es schnell gehen musste, lieferten sie die Ware containerweise an eine Werkstatt in der Nähe, wo 160 Menschen mit Hochdruck neu etikettierten. Auch weil sie wenig kosten.«
• (Einblendung aus der Sendung vom 13.12.2024): »Werkstätten unterstützen nicht Menschen, die behindert werden, sondern Konzerne, die Billigarbeitskräfte brauchen, um noch mehr Gewinn zu machen.« (8:01)
• Eingeblendet wird folgender E-Mail-Text des Herstellers der Grundi-Figuren: Gerade war ich in den sozialen Werkstätten, die die Montage eurer Grundi-Figuren übernehmen. Es geht eher langsam voran. (19:38)
• »Der Spielzeughersteller, der durfte das auch so machen. Er musste uns vorher nicht Bescheid sagen, dass die Grundi-Einzelteile jetzt in einer Werkstatt für behinderte Menschen zusammengesteckt werden. Das hätten wir vorher proaktiv verbieten müssen. … Wie viele Produkte unseres täglichen Bedarfs werden – ohne dass wir das wissen – von behinderten Menschen hergestellt, für durchschnittlich 230 Euro im Monat. Solange ich nicht weiß, wie mein Schreibtischstuhl produziert wurde, sitze ich da nicht mehr drauf. Das hab' ich mir geschworen.« (19:50).
{rs: Böhmermann erklärt den Werkstätten den Boykott.}
• »Unser Grundi wurde von insgesamt 19 Beschäftigten in einer Werkstatt montiert, was an sich kein Problem wäre, wenn sie wenigstens den Mindestlohn bekommen hätten. Haben sie aber nicht. Sondern viel viel viel weniger. Menschenunwürdig wenig Geld, grundgesetzwidrig wenig Geld. Und da ham wir ein schlechtes Gewissen bekommen … und wir haben uns gefragt, können wir das nicht im Nachhinein wenigstens irgendwie kompensieren, irgendwie finanziell ausgleichen. Können wir den Beschäftigten, die unseren Grudi zusammengesteckt haben, nicht irgendwie Geld geben – als Ausgleich. Nein! - hat uns leider dann eine Anwältin für Sozialrecht gesagt.« (20:58)
• »[…] es gibt Werkstätten gegen die Strafverfahren laufen, da geht es um Missbrauch und psychische Gewalt.«
• »Die Förderung von Werkstätten verstößt gegen die UN-Konvention, das habe ich mir nicht ausgedacht.«
• »Wer als beeinträchtigter Mensch mit dem ›Werkstatt‹-Träger einen solchen ›Werkstattvertrag‹ abschließt, gibt i.d.R. unwissentlich und von vornherein seinen Rechtsanspruch auf den besserstellenden Rechtsstatus als Arbeitnehmer_in auf.
Ein ›Werkstattvertrag‹ ist nämlich nicht nur ein Vertrag, der in seiner umgangssprachlichen Bedeutung mit der ›Werkstatt‹ geschlossen wird. Er ist ein Vertrag hinter dessen gesetzlicher Bezeichnung ein ganzes Bündel von benachteiligten Fakten verborgen ist. Nach Rechtslage ist ein ›Werkstattvertrag‹ das schwächste Vertragsverhältnis im ›Werkstatt‹-Leben. Es zwingt die behinderten Personen in das eigens ins ›Werkstätten‹-Recht eingeführte besondere arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis (s. §221 Abs.1 und 3 SGB IX).« (S. 80)
{rs: Die gesetzliche Grundlage für den behaupteten Rechtsanspruch auf ein Arbeitsverhältnis weisen die Autoren nicht nach. Diese gibt es nicht.}
• »Durch Sprache und ihre bewusst gewählten Wörter schaffen sich die gesellschaftlichen Eliten die Möglichkeit, Sachverhalte zu beherrschen und damit auch Menschen. Im ›Werkstätten‹-System widerspiegelt sich dieser Tatbestand hauptsächlich in der weitgehenden Rechtlosigkeit der pauschal zu ›arbeitnehmerähnlichen‹ Person degradierten Beschäftigten mit Beeinträchtigungen.« (S. 84)
{rs: Degradieren bedeutet etwas wegnehmen. Den Ersatzstatus (arbeitnehmerähnlich) bekommt man aber. Das ist der entgegengesetzte Vorgang. Werkstattverträge können jederzeit von den Beschäftigten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.}
• »Wird also ein solcher Vertrag unterschrieben, akzeptieren […] die unterzeichnenden Personen die mit dem Werkstattvertrag verbundenen Nachteile. Die gehen eindeutig zulasten der Beschäftigten. Das ist den ›Werkstatt‹-Trägern bewusst, nicht aber den allermeisten behinderten Menschen und ihren Angehörigen. Fehlt also die eindeutige, ehrliche, ethische und im bestmöglichen Interesse des Behinderten vorgenommene Aufklärung durch den ›Werkstatt‹-Träger, wird die schwächere Vertragspartei getäuscht. Dadurch wird sie arbeitslebenslang beträchtlich benachteiligt.« (S. 90)
• »Erst durch die rechtlich konstruierte Fiktion der vollen Erwerbsminderung konnten seit 1975 Personen, die bereits seit ihrer Geburt, jedenfalls aber vor ihrem Eintritt ins Erwerbsleben als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert galten, in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Das sollte vor allem den ›Werkstatt‹-Beschäftigten zugutekommen. Sie sind also nicht erwerbsgemindert, sondern sie gelten wegen der rentenrechtlichen Fiktion als erwerbsgemindert.« (S. 92)
{rs: In der Praxis muss diese Fiktion mit einem realen ärztlichen Gutachten belegt werden.}
• »Eine aktuelle Studie des Bundessozialministeriums zu Entgelten in Behindertenwerkstätten kommt zu dem Schluss, dass die geringe Bezahlung gegen Grundgesetz, EU-Recht und die Behindertenrechtskonvention, der Vereinten Nationen verstößt. Zugleich sollte es Behindertenwerkstätten längst nicht mehr geben. Seit Jahren steht Deutschland in der Kritik, weil es den Vorgaben, für mehr Inklusion zu sorgen, nur unzureichend nachkommt.«
• »Die Autoren empfehlen den Mindestlohn für Behindertenwerkstätten und halten die ›pauschale Ungleichbehandlung‹ für rechtswidrig. Auch Petra Loose, die sich selbst für Behindertenrechte einsetzt, fordert: ›Es muss eine gerechte Entlohnung kommen‹.
Werkstattbeschäftigung gilt als ›arbeitnehmerähnlich‹, womit die geringere Bezahlung und das Fehlen von Betriebsräten, Tarifverträgen oder ein Streikrecht gerechtfertigt wird. Vielen gehen aber die Parallelen in den Arbeitsbedingungen dafür zu weit – etwa im Fall eines Mannes, der vor dem Arbeitsgericht Koblenz geklagt hatte: Die Richter sahen seine 15-jährige Tätigkeit in der Werkstatt als zu lange für ›Heilung‹ oder ›Wiedereingewöhnung‹ an und verwiesen auf weisungsgebundene Arbeit, feste Arbeitszeiten und Urlaubstage – wie bei ›normalen‹ Arbeitnehmern eben auch.«
• (Texteinblendung): „[E]ine aktuelle Studie des Bundesministeriums […] kommt zu dem Schluss, dass die geringe Bezahlung [in Werkstätten] gegen Grundgesetz, EU-Recht und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verstößt.“ (8:10)
• »Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch nie mit dieser Sache beschäftigt. Noch nie haben sich Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen wegen der menschenunwürdigen Bezahlung bis ganz nach oben geklagt, nach Karlsruhe unserm höchsten Gericht. Denn klagen können nur Menschen, die persönlich betroffen sind. Und so 'ne Klage durch alle Instanzen kostet ordentlich Nerven und Geld und viel viel Zeit. Aber man könnte das machen. Man müsste das sogar machen. Und wer macht so was? (Pause) Jürgen Linneman (sitzt neben dem Tisch von J. Böhmermann) und Soraia Da Costa Batista, von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Frau Da Costa Batista, was haben sie vor?«
Antwort: Wir von der Gesellschaft für Freiheitsrechte werden gemeinsam mit den Sozialheldinnen den Mindestlohn für Jürgen Linnemann einfahren.
»Herr Linnemann, Sie arbeiten in so einer Werkstatt. Sie klagen jetzt bis nach Karlsruhe.«
Linnemann: Ja, genau! Ich arbeite in einer Werkstatt. Und ich plane jetzt natürlich bis nach Karlsruhe.
»Und sie gehen wirklich den ganzen Weg und noch darüber hinaus … – Karlsruhe ist nicht mehr der ordentliche Rechtsweg, sondern … das ist dann eine Entscheidung, die für alle gilt.« (25:40)
• »Zwar machen Gelder der öffentlichen Hand den Löwenanteil aus, aber Experten sehen diese Entwicklung kritisch, weil Behindertenwerkstätten eben nicht nur Unternehmen sind. Es gibt oft unter demselben Dach in der Regel auch einen Förderbereich für Therapie, Reha oder Berufsvorbereitung. Werkstätten sind zugleich Sozialbetriebe und ein Schutzraum für Menschen, die vielleicht noch nicht bereit sind für ein reguläres Arbeitsverhältnis oder es nie sein werden. Und dieses Spannungsverhältnis zwischen einem sozialen und einem wirtschaftlichen Anspruch führt dazu, dass es im System knarzt. ›Beide Aufträge einer Institution zu geben, konnte nur scheitern‹, sagt Dieter Basener dazu. ›Der Doppelauftrag war eine Fehlkonstruktion von Anfang an.‹« {rs: Es knarzt?}
• »… denen wird unterstellt, dass die Verwertung ihrer Arbeitskraft zu wenig profitabel wäre. Bemerkenswert ist, dass sich ihre Anzahl seit 1994 von 153.000 verdoppelt hat: auf rd. 300.000. Die Zahl der in der Erwerbswirtschaft Beschäftigten mit Beeinträchtigungen ist dagegen mit etwas über einer Million Personen nahezu gleichgeblieben. Unter diesem Aspekt bekommt der Begriff ›Behinderung‹ eine weitere Bedeutung: Behinderung wird zum Synonym für Unprofitabilität, für Ungleichwertigkeit im Wirtschaftsprozess und für die Behinderung der unternehmerischen Verwertungsinteressen beim Einsatz der menschlichen Arbeitskraft.« (S. 72)
• »Es ist […] verantwortungslos, wenn in den Werkstätten Basisleistung der personenbezogenen Erwachsenenbildung fehlen: z.B. die Vermittlung von Kulturtechniken (lesen, schreiben, rechnen), Maßnahmen zur Alphabetisierung, Sprachkurse, Computerkurse und solche, die besondere Relevanz für die Lebensgestaltung haben.« (S. 87)
{rs: Werkstätten haben typischerweise umfangreiche Förderprogramme, die dies umfassen.}
• »Das würde ein anderes humanistisches ›Werkstätten‹-Konzept erfordern, das der Erwachsenenbildung und dabei der Sprachentwicklung – z.B. der Alphabetisierung – gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung den Vorrang einräumt.« (S. 86)
{rs: Das wäre nur eine Verlängerung der (Förder-)Schule.}
• »Hinter den Strukturen stehen auch ökonomische Zwänge, weil Behindertenwerkstätten entgegen dem Klischee eben nicht nur Bastelbuden sind, sondern Betriebe, die zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind. Auch deswegen verdient L. so wenig.«
• »Menschen mit ›Behinderungen‹ fallen vielfach aus einer profitorientierten Verwertungslogik heraus, die Menschen danach bewertet und entlohnt, wie nützlich sie für ökonomische Zwecke sind. Das bedeutet, dass sie gemäß dieser Logik vielfach vom ›ersten‹ Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Gleichzeitig müssen sich sogenannte ›Behindertenwerkstätten‹ aber an dieser Produktivitätslogik orientieren, was unter anderem dazu führt, dass Menschen mit ›Behinderung‹ unfair entlohnt werden, keinen Mindestlohn erhalten und von Armut bedroht und betroffen sind. […] Indem Menschen danach klassifiziert werden, wie sie zu einer bestimmten Produktivität und einem spezifischen ›Mehrwert‹ beitragen, ist ein kapitalistisches Gesellschaftssystem nämlich selbst wesentlich an der Kreation von Behinderung beteiligt.« (59)
• »… einem Anpassungsdruck […], sich in bestehende gesellschaftliche Gefüge einpassen zu müssen, die bereits ableistisch verfasst sind und deswegen niemals wirklich inklusiv sein können. Ein kennzeichnendes Gestaltmoment einer ableistischen Gesellschaft, das einen solchen, nicht einlösbaren Anpassungsdruck erzeugt, ist die kapitalistische Leistungsgesellschaft mit ihrer Fokussierung auf Erwerbsarbeit. Diese hat zu einem System eines ersten und zweiten Arbeitsmarktes geführt, wobei Letzterer eine Art ›Auffangbecken‹ für diejenigen bildet, die den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes an Befähigung und Produktivität nicht entsprechen. Diese Hierarchisierung suggeriert von Vornherein eine Grenzziehung zwischen ›befähigteren‹ und weniger ›befähigten‹ Menschengruppen und kreiert schließlich noch die dritte Klasse derjenigen, die nicht einmal für den zweiten Arbeitsmarkt ›verwertbar‹ sind. [..] die mit Arbeit verbundene Wertschätzung bleibt für schwerst›behinderte‹ Menschen immer schon aus.« (S. 207)
{rs: Eine völlig überladene Passage, die eher Ablehnung ausdrückt, als eine Sachlage zu beschreiben. Schidel stellt die Möglichkeit von Inklusion (in der ableistisch verfassten Gesellschaft) grundsätzlich infrage. Was ist Inklusion, wenn nicht die in die bestehende Gesellschaft? Gegen »Logiken« lässt sich schlecht argumentieren. »Logik« meint hier das Systemprinzip.}
• »In den 1970er und 1980er Jahren, die insgesamt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit schwer ›behinderten‹ Menschen einläuteten und von dem Versuch angeleitet waren, die Gleichwertigkeit von kognitiv stark eingeschränkten Menschen ganz zögerlich auch lebenspraktisch in gesellschaftlichen Institutionen wie Schulen, Kliniken und Werkstätten umzusetzen, erwiesen sich Wolfgang Jantzen und Georg Feuser mit ihrer an Marx orientierten materialistischen Behindertenpädagogik als zwei wichtige Vordenker dieser Entwicklung. In Anlehnung an die Marx’sche Kapitalismuskritik erblickten sie ein Grundproblem in der Bewertung von Menschen nach ihrer Arbeitsfähigkeit und Produktivkraft und begriffen Behinderung davon ausgehend als soziales Verhältnis, das auf Ausgrenzungs- und Abwertungspraktiken gegenüber denjenigen beruht, die aus der ökonomischen Verwertbarkeit im Kapitalismus herausfallen und deren Potentiale damit ungehoben bleiben. Diese kapitalismuskritische oder zumindest gegenüber einer ökonomischen Steigerungslogik kritische Pointe ist keineswegs in die Jahre gekommen, auch wenn der Marxismus gegenwärtig als emanzipatorischer Theorierahmen vielleicht nur noch bedingt anwendbar ist.«
• »Mit dem Attribut ›behindert‹ ist spätestens seit den 1990er Jahren eine komplexe gesellschaftliche Benachteiligung, Erniedrigung und Zurücksetzung gemeint (Diskriminierung). […] Gerade im Fall der ›Werkstatt‹-Beschäftigten wird deutlich, dass es die benachteiligenden sozialen Verhaltensweisen sind, die aus individuellen Beeinträchtigungen soziale Behinderungen werden lassen. Die politisch Verantwortlichen versagen die notwendigen Schlussfolgerungen und Maßnahmen aus ihrer eigenen Feststellung, dass beeinträchtigte Menschen erst im Zusammenwirken mit Umweltfaktoren behindert werden.« (S. 71)
• »Behinderung bleibt so dass personifizierte Defizit.« (S. 72)
• »Das Niederträchtige am Substantiv ›der/die Behinderte‹ ist dessen Tonalität und deren Folgen: der Begriff beinhaltet umgangs- und fachsprachlich eine Dimension der Verachtung: die Person wird gänzlich zu einem Mängelwesen, einem menschlichen Defizit. Die vermeintlichen Defekte stehen im Vordergrund. […] Das Individuum verschwindet hinter der Sprachmaske ›Behinderung‹. Das Semantische Zeichen ›Behinderung‹ wird so zu einer wirkmächtigen personenbezogenen Be-zeichnung, die solche gekennzeichneten Personen im negativen Sinne aus-zeichnet.« (S. 73)
{rs: Das ist nicht viel anders als beim »Mensch mit Behinderung«, dem der Objektstatus eingeschrieben ist. Der »Mensch mit Krankheit« (die analoge Konstruktion) erscheint gar nicht erst in den Diskursen, es sei denn mit seiner konkreten Erkrankung oder in seiner sozialen Rolle, nämlich als Patient.}
• »›Werkstatt‹-Firmierungen dieser Art, also ohne das angebliche ›Hauptwort‹ Mensch, sind durchaus verbreitet. Im amtlichen ›Werkstätten‹-Verzeichnis lassen sich 42 solche Firmennamen finden, darunter Bezeichnungen wie ›Behindertenförderung‹, ›Behindertenhilfe‹, ›Behindertenwerk‹, ›Behindertenwerkstätten‹, ›Behindertenzentrum‹ und sogar ›Behindertenware‹. Trotz der politischen und sprachgeschichtlichen Zäsur seit 1945 befindet sich das ›Werkstätten‹-System immer noch in einer verbalen Tradition, die einem unüberbrückten – und womöglich bewussten – Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten steht.« (S. 73 f.)
• »Nach wie vor wird das Attribut ›behindert‹ im Sinne von Behindertsein verwandt. Es wird folglich genutzt, um personenbezogene Eigenheiten zu beschreiben. Immer noch ist mit dem Beiwort gemeint: Der gesamte Mensch ist behindert. Behinderung wird als seine charakteristische Eigenschaft definiert und nicht als Reaktion der sozialen Umwelt auf seine Beeinträchtigungen, nicht als gesellschaftliche Bedingungen des Behindertwerdens, nicht als soziale und politische Verhaltensweisen. Dieses rückständige, aber die Gesellschaft entlastende Verständnis über Behinderung und das überkommene Menschenbild wandeln sich nur langsam, zumal das Benachteiligungsverbot dem Grundgesetz den gleichen Begriff verwendet und von eben diesem Menschenbild ausgeht (Artikel 3 Abs.3 Satz 2 GG).« (S. 75)
• »Wenn in diesem Buch von Beeinträchtigung die Rede ist, soll damit nur die mit den individuellen körperlichen Eigenheiten verbundenen persönlichen Erschwernisse angedeutet werden. Wenn das Wort Behinderung verwandt wird, soll auf die gesellschaftlichen Barrieren hingewiesen werden, die einer gleichberechtigten Teilhabe im Wege stehen.« (S. 76)
• »Die in diesem Buch verwandte Formulierung ›mentale Beeinträchtigung‹ ist durch eine ähnliche Schwäche charakterisiert wie geistige Behinderung […]. Das gilt auch für jede deutsche Übersetzung des Englischen ›intellectual handicap‹ oder ›intellectual disability‹. Mit all diesen Bezeichnungen soll wohlmeinend ein beeinträchtigtes Interaktionsvermögen der betreffenden Personen ausgedrückt werden.« (S. 76 f.)
{rs: Es fehlt hier, wie im gesamten Text, ein Begriff der (Arbeits-)Lebenswelt, in dem das Interaktionsvermögen seine Bedeutung erst gewinnt. »Welt« und »Kultur« kommen im gesamten Text nicht vor, obgleich »Sonderwelt« und »Subkultur« im Untertitel des Sammelbandes stehen.}
• »Bundesweit arbeiten Hunderttausende Menschen so oder so ähnlich. Menschen, deren Arme und Beine gelähmt sind, die von klein auf Lernbehinderungen haben oder so stark mit psychischen Erkrankungen zu kämpfen haben, dass sie nicht oder zumindest noch nicht für den Arbeitsmarkt bereit sind.«
{rs: Die Autor:innen des Artikels sprechen durchgängig von Lernbehinderungen statt von geistigen Behinderungen.}
• »Ja, derzeit ist es so, dass Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen, eine Abgabe zahlen müssen. […] Ich würde das gern umdrehen. Wer die Quote erfüllt, bekommt eine Belohnung und Unterstützung. Es muss leichter für Unternehmen werden, Menschen mit Behinderung einzustellen. Bei Nicht-Erfüllen der Quote müssen Firmen mehr Hilfe und Beratung bekommen, einen Diversitätsplan zu entwerfen und diesen auch durchzuführen, beispielsweise durch zentrale Datenbanken mit passenden Bewerber*innen. Oft liegt das Problem gar nicht beim mangelnden Willen, sondern beim Unwissen von Arbeitgeber*innen.«
{rs: Die viel zitierte »Passung« stellt sich in der Realität meist erst beim Arbeitsversuch ein.}
• »Schiene aus der Box nehmen, Feder einspannen, Schrauben eindrehen. Petra Looses Handgriffe sind routiniert, etwa 250 Mal wird sie all das wiederholen. An den Wänden um ihren Arbeitsplatz stehen Spinde, grau und zweckmäßig, dazwischen Rollwagen mit noch mehr Boxen, Schrauben, Plastikisolierungen, LED-Leuchten fluten die leicht abwischbaren Arbeitsflächen. Wie in einer Fabrik eben. Aber Petra Loose arbeitet nicht in einer Fabrik, sondern in einer Behindertenwerkstatt. Am Ende ihres knapp fünfstündigen Arbeitstages wird sie deswegen nur etwa 14 Euro verdient haben.«
• »Also machen sie in Werkstätten teils dasselbe, was sie auch außerhalb tun könnten, nur für weniger Geld.«
• »Einerseits sind viele von ihnen eingeschränkt und nicht so leistungsfähig wie viele andere Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, sagt Dietrich Engels, Geschäftsführer des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik und einer der Autoren. „Andererseits arbeiten sie auch zum Teil 39, 40 Stunden die Woche wie andere Arbeitnehmer und schaffen Werte. Also warum sollen sie nicht auch entlohnt werden wie andere Beschäftigte?«
• »Das ist Mathias Kruck. Er war von 2019 bis 2024 arbeitnehmerähnlich beschäftigt – in einer Werkstatt. Das bedeutet, man arbeitet, wie alle anderen auch – Vollzeit. Wenn man Geburtstag hat, backt man für die Kollegen 'nen trockenen Fertig-Zitronenkuchen, den alle mit langen Zähnen essen. Man weiß alles über die Eheprobleme der Kolleg:innen, obwohl man nie ihre Partner:in getroffen hat. Man muss jeden Morgen, auf dem Weg zur Arbeit, mühsam Smalltalk geben, für die Kaffeemaschine überlegen. Man muss über die schlechten Witze vom Chef lachen, wie jede andere Arbeitnehmerin, wie jeder andere Arbeitnehmer. Man malocht, wie alle anderen. Aber man hat nun mal eine Behinderung und ist in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Darum ist man nur arbeitnehmerähnlich.« (11:10)
• »Obwohl doch das Grundgesetz sagt:« [Text eingeblendet: …. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.] »Warum gibt es dann Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Beschäftigte? Arbeit ist doch Arbeit, Job ist Job.« (13:12)
• [Eingeblendet wird eine E-Mail des Grundi-Herstellers]
Gerade war ich in den sozialen Werkstätten, die die Montage eurer Grundi-Figuren übernehmen. Es geht eher langsam voran (19:38).
{rs: Dieses »langsam« deutet darauf hin, dass Grundi vergleichsweise gemütlich verpackt wird. Der Auftraggeber zahlt vermutlich nach Stückzahl.}
• [Frage der TAZ:] Welchen Status haben Menschen, die in den Werkstätten arbeiten?
»Den des Rehabilitanden – also sie sollen wieder auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, aber das passiert nicht. […] Die Werkstätten sind Unternehmen, sie haben kein Interesse daran, dass die Leute auf den ersten Arbeitsmarkt kommen. Da wird in der Regel niemand motiviert, es überhaupt zu versuchen.«
{rs: Das ist falsch. (1.) Schon ein Blick in die Homepages von Werkstätten zeigt, wie weit Angebote zur Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung verbreitet sind. (2.) Der weitaus größte Teil der hessischen Werkstätten unterhält sogar spezialisierte vermittelnde Dienste. Deren Gründung geht in Hessen auf die 1990er-Jahre zurück.}
• »Wir machen Sie fit für den Arbeitsmarkt, ist eines der Werbeversprechen des Werkstätten-Managements. Allerdings erfüllen die Behindertenwerkstätten ihr Werbeversprechen nicht. Mit nicht einmal 300 Übergängen ihrer Beschäftigten im Jahr 2019 in den üblichen Arbeitsmarkt liegt der Leistungserfolg des Werkstattmanagements im einstelligen Promillebereich.« (S. 68)
• »›Würden die Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, könnte mindestens ein Drittel von den rund 300 000 Menschen in Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das ist aber offensichtlich weder von der Wirtschaft noch von der Politik oder den Werkstatteignern gewollt‹, sagt Ulrich Scheibner. Er leitete früher die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG), hat das System lange mitgeprägt und gehört heute zu seinen schärfsten Kritikern.«
{rs: (1.) Scheibner bezieht sich pauschal auf alle Werkstätten. Das ist definitiv falsch. (2.) Ohne ein wirksames Inklusionsmanagement zu präsentieren, ist die Zahl von über 100.000 Menschen nicht nachvollziehbar. Außerdem reichen die »gesetzlichen Pflichten« nicht einmal für die Arbeitslosen unter den 7,9 Mio. Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung?}
• »Bei der Durchbrechung solcher Vorstellungen von befähigten und unproduktiven Subjekten könnten Bestrebungen helfen, eine Hierarchisierung des Arbeitsmarkts in einen ersten, zweiten und dritten aufzulösen. Ein Gegenmodell wären solidarische Arbeitsformen, die ›behinderten‹ Menschen einen Platz auf dem einen Arbeitsmarkt bieten, damit sie dort ihre Potentiale und Begabungen entfalten können.« (S. 207)
{rs: Mit anderen Worten, die Begabungen der nicht-befähigten Subjekte sollen durch solidarische Arbeitsformen gefördert werden. Der Ort dieser solidarischen Arbeit ist der »Markt«? Der neoliberale Antikapitalismus wäre eine wahrhafte Versöhnungsleistung!}
• »Sichtbarkeit ist wichtig. […] Ich zum Beispiel wollte eigentlich immer Tagesschausprecherin werden, aber es hieß: So jemanden wie dich lässt niemand vor die Kamera. […] Es war überhaupt nicht denkbar, dass das geht. Wir dürfen nicht vergessen: Vor 75 Jahren haben wir Menschen mit Behinderungen einfach umgebracht, das ist nicht so lange her.«
• [Überschrift:] »›Werkstätten‹: Entsorgungsstätten für ›behinderte‹ Menschen?« (S. 71)
• »Im ›Erwerbslosen Forum Deutschland‹ kritisieren arbeitslose Menschen mit Beeinträchtigungen, dass ihnen der Weg ins Erwerbsleben verbaut sei, der in die Werkstätten aber weit offen stehe.« (S. 99)
{rs: Für Menschen, die nur lernbehindert sind, bleiben die Türen der Werkstätten verschlossen. Ihnen bleibt oft nur der Weg in die Langzeitarbeitslosigkeit.}
• »Es sind vor allem 3 Wirkungen, die mit der pseudonymen Bezeichnung ›Werkstatt für behinderte Menschen‹ erreicht werden:
| – | das Verbergen der tatsächlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Funktionen als Absonderungsstätten, |
| – | das Verschleiern ihrer benachteiligenden Betriebs- und Ablaufstrukturen sowie |
| – | die aus dem Pseudonym zu gewinnenden ökonomischen, sozialen und wettbewerbsmäßigen Vorteile.« (S. 75) |
• »Hubert Hüppe, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Behindertenbeauftragter, beobachtet gar einen Rückschritt: […] ›Die Sonderstrukturen haben sich durchgesetzt.‹ Die Gesamtzahl der Plätze in den Werkstätten insgesamt, also inklusive Förderbereich und Berufsvorbereitung […], ebenso wie die Beschäftigtenzahlen im Arbeitsbereich […] stiegen seit Mitte der 1990er-Jahre stark an. Damals arbeiteten noch etwa 100 000 Menschen weniger in Werkstätten als heute.«
• »Von speziellen Kindergärten über separierte Schulen, ›Behindertenwerkstätten‹ und Wohnheime zu ganzen Dörfern aus karitativen Einrichtungen sind Menschen mit geistigen ›Behinderungen‹ in Sonderwelten am Rand der Gesellschaft verwahrt, weil nicht›behinderte‹ Menschen dies für angemessen und für deren Wohlergehen als am besten erachten.« (S. 132)
{rs: Nicht›behinderte‹ Menschen sind die Täter.}
• »Menschen mit Behinderung werden vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und in Werkstätten geparkt. Und bekommen dort wirklich nur 230 Euro im Monat für ihre Arbeit.« (12:56)
• »Da heißt es oft: ›Draußen ist es gefährlich, das schaffst du nicht. Da wirst du gemobbt.‹ Aber ich frage mich: Warum sollte es in einer Werkstatt kein Mobbing geben?«
• »Außerdem geht es da nicht immer flauschig zu. […] Die Werkstätten haben ein hohes Ansehen in der Gesellschaft. Aber es gibt Werkstätten gegen die Strafverfahren laufen, da geht es um Missbrauch und psychische Gewalt. In manchen Werkstätten ist der Produktionsdruck sehr hoch.«
• »Ein sehr entlarvendes Beispiel für epistemische Gewalt im ›Werkstätten‹-Sektor ist das ›Du‹, mit dem ›Werkstatt‹-Angestellte die beeinträchtigten Beschäftigten anreden. Es ist unter den vielen ›Dus‹ mit ihren unterschiedlichen Qualitäten das herrische ›Du‹, das die Überlegenheit der Sprechenden ausdrückt. Dies Duzen ist bis heute gesellschaftlich üblich und akzeptiert und im Umgang mit befremdlich erscheinenden Menschen typisch. Es ist auch im Sozialsektor als Ausdruck von Hierarchie und sozialer Herabstufung so weit verbreitet, dass dieses Thema immer wieder öffentlich aufgegriffen wird.« (S. 79)
{rs: Gehört das Du nicht üblicherweise zu eingespielten Arbeitsbeziehungen?}
• »Der Kölner Privatsender RTL berichtete von ›teils drastischen Schilderungen von Missständen in Werkstätten und Wohnheimen‹.« (S. 99 f.)
• »Juristische und mediale Aufmerksamkeit kam dem Fall einer kognitiv beeinträchtigten Frau zu, die vielfach von einem Mitarbeiter der Werkstatt, in der sie arbeitete, sexuell belästigt wurde.« (S. 170)
• »Tatsächlich tragen die separierten Einrichtungen gerade nicht zum Schutz von Vulnerabilität bei, sondern machen Menschen mit ›Behinderung‹ besonders anfällig für Vernachlässigung und Gewalt«* (S. 132)
{rs: Schidel beruft sich in der Fußnote* auf eine wissenschaftliche Studie zur Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung, die Schidels Behauptung jedoch in keiner Weise belegt.}
• »Subkultur [wird] gerade anhand sozialisationsbedingter Merkmale ihrer Beschäftigten offenbar, die als typisch gelten können:
| – | frühe Erfahrungen des Verlusts von Inklusion; |
| – | Defiziterfahrungen vorbehaltloser Geborgenheit und Anerkennung; |
| – | Erfahrungen, unvollkommen, störend oder unerwünscht zu sein; |
| – | traumatisierende Erfahrungen mit der Macht anderer und der eigenen Ohnmacht; |
| – | soziale Isolation aufgrund von Ablehnungs- und Ausgliederungseffekten bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche; |
| – | Aussonderung aus den allgemeinen üblichen gesellschaftlich maßgebenden Lebensbedingungen; |
| – | frühe Zuweisungen sozialer Ersatzrollen auf bildungspolitischen Abstellgleisen und auf Stellen im Arbeitsleben ohne echte Zukunftschancen; |
| – | Entlastung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, Regulierung des Arbeitskräfteangebotes durch Abschiebung wirtschaftlich unprofitabel scheinender Personengruppen in den sozial-politischen Sektor; |
| – | Verschärfung des Stigmatisierungsprozesses und der Deklassierung durch ›Besonderung‹ mittels Programmen und Einrichtungen; |
| – | Suche nach emotionaler Geborgenheit und Anerkennung durch Ausweichen in Subkulturen durch scheinbar freiwilliges Fluchtverhalten, gleichsam selbst gewählten Ausschluss aus der üblichen Gesellschaft und durch den Abbruch sozialer Beziehungen zur allgemeinen Umwelt; |
| – | Betreuung in speziell geschaffenen Sondereinrichtungen innerhalb eines weitgehend geschlossenen, differenzierten und vorwiegend defektorientierten Systems (Besonderung siehe oben).« (S. 102 f) |
{rs: Teils sind das die Sozialisationserfahrungen der meisten Arbeitnehmer. Teils wird den Werkstätten hier Systemkritik angehängt (jenseits ihrer Handlungsmöglichkeiten). Teils stehen die Wirkungen vor den Ursachen. Die Beschäftigten bringen schon eine Biographie mit: nach familiärer Fürsorge, Kindergarten, (Förder-)Schule u.a. Die Werkstatt kann eine Befreiung bedeuten.}
• »Die Aufrechterhaltung dieser Sonderwelten ist ein Beispiel […], bei dem zwar oberflächlich eine Perspektivübernahme stattfindet und die Vulnerabilität und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit ›Behinderung‹ berücksichtigt werden sollen, dabei die tatsächliche Situation der Betroffenen aber gar nicht gesehen und ihre Erfahrungen ausgeblendet werden.« (S. 132)
• »Die Einsicht in die intersubjektive Konstitution des Subjekts liefert uns eine wichtige gedankliche Ressource, um der Abwertung des vollwertigen Personseins von Menschen mit geistigen ›Behinderungen‹ zu begegnen. […] Die sich auf die jeweils andere Person einlassenden Beziehungen von nicht›behinderten‹ Menschen zu ›behinderten‹ ist nicht nur für diese zentral, sondern – was oft vergessen wird – ebenso für jene. Sie machen die Begegnung mit anderen Lebens- und Seinsmöglichkeiten erfahrbar und zeigen auf, wie unterschiedlich die Verwirklichung von Autonomieräumen aussehen kann. Die Deinstitutionalisierung des Lebens von Menschen mit ›Behinderung‹ – also weg von abgeschlossenen und separierten Heimen und Werkstätten hin zu dezentralem assistierten Wohnen und Arbeiten – kann hier ein wesentlicher Schritt sein, indem ›behinderte‹ Menschen unterstützt über eigene Lebensbereiche entscheiden können.« (S. 162 f.)
• »Zudem scheint die Abwehr einer Deinstitutionalisierung, wie sie auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt wird, mit ökonomischen Vorbehalten zusammenzuhängen: Inklusive Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnformen, die durch persönliche Assistenzen und Fachpersonal begleitet werden, sind teuer und laufen kapitalistischen Logiken zuwider.« (S. 132)
• »… auch aktuell scheitern Bemühungen um deinstitutionalisierte und assistiert autonome Lebensmöglichkeiten von Menschen mit schweren geistigen ›Behinderungen‹ oftmals an fehlenden Fachkräften und Infrastrukturen, die teuer sind und in einer neoliberalen Sparlogik als übertriebene Ausgaben erachtet werden.« (S. 140)