Eine Replik zur Kritik erwerbsförmiger Arbeit bei Regina Schidel
Berufliche Alltagswelten geistig behinderter Menschen sind in der Forschung kaum präsent. In den Diskursen zur Inklusion aber lässt sich erwerbsförmige Arbeit nicht ignorieren. Deren (teils vorwissenschaftliche) Wahrnehmung soll im vorliegenden Text exemplarisch analysiert werden – und zwar anhand der philosophisch-sozialtheoretischen Arbeit von
Regina Schidel: »Behinderung« und Gesellschaft. Ableismus in philosophischer und sozialtheoretischer Perspektive. Suhrkamp Verlag, Berlin 2025 (Zahlen in runden Klammern bezeichnen im Folgenden die Seiten der Zitate, die dem Text entnommen sind.)
Dr. Regina Schidel ist akademische Rätin an der Goethe-Universität Frankfurt, wo sie 2022 mit einer preisgekrönten Dissertation aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften promovierte (Goethe-Universität Frankfurt, o. D.). Zu ihrem Forschungsschwerpunkt, der »Philosophie der Behinderung«, legte sie Ende 2025 eine philosophisch-sozialtheoretische Arbeit vor, in der sie auch Einschätzungen zur beruflichen Inklusion vorträgt. In ihrem Text werden »Behindertenwerkstätten« (wie sie Regina Schidel durchgängig bezeichnet) kritisch beurteilt. Mit abwertender Kritik sind »Werkstätten für behinderte Menschen« (hier abkürzend als »Werkstätten« bezeichnet) zwar seit vielen Jahren konfrontiert. Neu ist der philosophische Kontext und der Anspruch »Kritischer Theorie«. Der Anspruch scheitert. Regina Schidel reproduziert bekannte Vorurteile.
Ohne sich den Arbeitswelten zuzuwenden, verfehlt die Kritik den Kern beruflicher Inklusion – und damit auch das Problemfeld der Werkstätten.
Regina Schidel begründet die These, dass Menschen, mit unterschiedlichen Behinderungen, soziale Abwertung und Missachtung erfahren, die als »Ableismus« beschrieben werden können. Dessen Logik entspricht der des Rassismus.
Das Wort »Behinderung« kommt in Regina Schidels Text nur in Anführungszeichen vor. Sie unterscheidet drei Modelle (32-36), in denen »Behinderungen« unterschiedliche Bedeutungen haben:
| – | Im medizinisch-ontologischen Modell werden Beeinträchtigungen als Eigenschaften des jeweiligen Menschen verstanden. |
| – | Im sozialen Modell werden Barrieren der Umwelt als behindernd beschrieben. |
| – | Im kulturellen Modell wird der Vorstellung von »Behinderung« ein Begriff der Diversität entgegengesetzt. |
Neben unmittelbarer Diskriminierung rechnet Regina Schidel sowohl das Erzeugen und Aufrechterhalten von Barrieren als auch die Verwendung einer nicht-diversen Kategorisierung von »›behinderten‹ Menschen« zum Ableismus. In welchem Sinne die Autorin jeweils selbst über »Behinderung« schreibt, ist nicht immer nachvollziehbar. Mai-Anh Boger zeigt, dass die Verknüpfung dieser drei Modelle zu einem „Trilemma“ führt: Sie sind theoretisch unvereinbar. In der Praxis müssen die Akteure entscheiden (abwägen), welches Modell von Behinderung und Inklusion jeweils angemessen ist (Boger 2017).
Im Fokus ihrer Analyse stehen geistig behinderte Menschen, die von einem speziellen Ableismus betroffen sind – nämlich dem der Philosophie, die ein »logozentrisches Menschenbild« (82) vertritt. Dessen Wurzeln reichen bis in die Antike zurück. In dieser philosophischen Tradition gilt »Vernunftfähigkeit […] als wichtig(st)es Definitionsmerkmal des Menschen« (10). Damit macht sich diese Philosophie zum »Kollaborateur des Ableismus« (82). Stereotype und Abwehrhaltungen gegenüber geistiger Behinderung haben eine »philosophische Herkunft« (78).
Für diese rationalistische Philosophie ist die Fähigkeit zur Kommunikation eine Voraussetzung jeder menschlichen Sozietät. Regina Schidels Kritik gilt insbesondere den Partizipationsmodellen, die sich auf eine »gründegeleitete Deliberation« (183) – also auf das »Aushandeln« – stützen. Sprachfähigkeit wird damit zum philosophisch begründeten Exklusionskriterium.
Inklusion sollte ohne elaborierte Sprache funktionieren, und zwar selbst im Feld politischer Partizipation. Um diese zu ermöglichen, ist eine neue Form der Politik erforderlich, für die Regina Schidel ein Modell der »Politik der Präsenz« vorschlägt und mit einem Beispiel untermauert: »[…] das Beispiel von Charlie und Sue Swenson, eines Mannes mit schweren geistigen und körperlichen ›Behinderungen‹ und seiner Mutter, die gemeinsam als Aktivist:innen an den Verhandlungen zu der UN-Behindertenrechtskonvention in New York teilnahmen.« (204).
Die eingeschränkte Sprachfähigkeit von Teilen ihrer Klientel ist auch eine Herausforderung für die Werkstätten. Deren Funktion, Größenordnung und Zeithorizont gehen weit über die Repräsentation durch Anwesenheit mit individueller Begleitung hinaus. Im Erfahrungsfeld der Werkstätten zeigt sich, dass Aushandlungsprozesse eine elaborierte Sprache nicht unbedingt erfordern und Zusammenarbeit selbst bei massiv eingeschränkter Sprachfähigkeit gelingen kann. Dies beinhaltet zwingend auch die Anerkennung der beteiligten Akteure als »Erfahrungs- und Wissenssubjekte« (221). Regina Schidel richtet die Aufmerksamkeit nur auf Defizite: »Partizipatorische Wissensungerechtigkeiten [gegenüber] Menschen mit geistiger ›Behinderung‹ […] zeigen sich etwa dort, wo Betroffene keinerlei Möglichkeiten haben, ihre Lebens-, Bildungs- oder Arbeitsbedingungen mitzugestalten und ihre Erfahrungen einzubringen« (172).
Regina Schidel betont die menschliche Unbestimmtheit: die »Unmöglichkeit, ein Wesen des Menschen zu fixieren« (144) – die Einzigartigkeit des anderen Menschen, der »sich jeder endgültigen Festlegbarkeit, etwa ausgehend von einer anthropologischen Norm, entzieht und in seinen jeweiligen Bedürfnissen in keiner Abstraktion jemals aufgeht« (145).
Ihr Ausblick auf die Überwindung des Ableismus schließt an die philosophische Argumentation an: »Die Realisierung einer inklusiven Gesellschaft [ist] in allererster Linie auf einen Wandel unseres kollektiven Imaginären angewiesen« (19) – in einer nicht näher bestimmbaren Zukunft.
Den Einfluss der Philosophie postuliert Regina Schidel, ohne ihn empirisch zu verfolgen: Die Bedeutung des philosophischen »Rationalismus« für den sozialen Wandel ist jedoch überhaupt nicht evident – eher im Gegenteil. So bleibt auch Regina Schidels weitere Argumentation relativ unabhängig von der philosophischen Bestimmung »der Seinsweise von Behinderung« (29).
Die Autorin definiert Ableismus als eine Form sozialer Diskriminierung, welche sie anhand eines Kriterienkataloges identifizieren will: Eine systematische Diskriminierung zeige sich unter anderem in der Aneignung der Arbeitsleistung einer Gruppe von Menschen: »Ausgebeutet werden Menschen mit ›Behinderung‹, weil etwa ihre Arbeit oft unzureichend entlohnt wird und ihre Bezahlung in ›Behindertenwerkstätten‹ weit unter dem Mindestlohn liegt« (47).
Werkstattbeschäftigte müssen ein »Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung« (§ 219 Abs. 2 SGB IX) erbringen – keinen »Mehrwert«. Nach den Vorgaben der Werkstättenverordnung (§ 12 Abs. 5 WVO) sind mindestens 70 Prozent des Arbeitsergebnisses als Leistungsentgelte an die Beschäftigten auszuzahlen. 30 Prozent dürfen für arbeitsplatzbezogene Investitionen verwendet sowie zum Ausgleich von Ertragsschwankungen angespart werden.
Werkstätten verkaufen Eigenprodukte und führen Aufträge für Kunden (u.a. aus der Industrie) aus. Sie konkurrieren am Markt und bieten ihre Leistungen mutmaßlich nicht unter Marktwert an.
Eine ganz andere Sache ist die Forderung nach einem Mindestlohn, für die es gute Gründe gibt. Der Mindestlohn wäre ein entscheidender Beitrag zur sozialen Anerkennung von Werkstattbeschäftigten – was nicht Schidels Anliegen ist.
Ende der 1990er Jahre kursierte der Vorschlag, Wohngeld und Hilfen zum Lebensunterhalt dem Leistungsentgelt für Werkstattbeschäftigte zuzuschlagen und aus einer Hand (als »Lohn«) auszuzahlen. Wenn man Schidel folgt, wäre mit dem sozialstaatlich subventionierten Mindestlohn der Vorwurf der »Ausbeutung« ausgeräumt?
Regina Schidel bezeichnet die »Werkstätten für behinderte Menschen«, wie sie im Sozialgesetzbuch (§ 219 SGB IX) definiert sind, abschätzig als »sogenannte ›Behindertenwerkstätten‹« (46), in denen »Menschen mit geistigen ›Behinderungen‹ in Sonderwelten am Rand der Gesellschaft verwahrt« werden (132).
Selbst in Bezug auf alle konventionellen Werkstätten ist die Behauptung einer bloßen »Verwahrung« falsch. Schon ein kurzer Blick in das jährlich von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene »Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen« (Bundesagentur für Arbeit, 2025) zeigt die tatsächliche Vielfalt anspruchsvoller Arbeitsangebote.
»Ausbeuten« und »Verwahren« geistig behinderter Menschen schließen sich gegenseitig aus.
Auch den bekannten Vorwurf der Abschiebung geistig behinderter Menschen in »Sonderwelten« lässt Regina Schidel nicht aus. In den Sonderwelten würde »die tatsächliche Situation der Betroffenen […] gar nicht gesehen und ihre Erfahrungen ausgeblendet […]« (132). Belege für solche Behauptungen bleibt Regina Schidel schuldig. Alle Leistungen der Werkstätten – die Organisierung menschlicher Zusammenarbeit – kehrt Regina Schidel unter den Tisch.
Sonderwelten sind Gestaltungsräume. Alle Betriebe bilden eigene Welten. Ohne einen Begriff davon, was eine »Welt« als solche ausmacht, und ohne einen Begriff von menschlicher Zusammenarbeit ist die Bezeichnung »Sonderwelt« eine bloße Leerformel, die zu Vorurteilen einlädt. Den »Sonderwelten« lassen sich die Ursachen für Probleme und Skandale quasi automatisch zuordnen.
Regina Schidel macht die »beschützenden« Werkstätten sogar zum Hort der Schutzlosigkeit. Sie behauptet: »Tatsächlich tragen die separierten Einrichtungen gerade nicht zum Schutz von Vulnerabilität bei, sondern machen Menschen mit ›Behinderung‹ besonders anfällig für Vernachlässigung und Gewalt« (132).
Als Beleg hierfür verweist Regina Schidel auf eine wissenschaftliche Studie von Dammeyer & Chapman (2018). Die Autoren präsentieren statistische Daten zu Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, abhängig von Art, Schwere und Sichtbarkeit der Behinderung. Diese Daten wurden in Dänemark erhoben – mittels eines Online-Fragebogens und dem optionalen Angebot einer telefonischen Befragung. Die Ergebnisse dürften zumindest tendenziell auf andere europäische Staaten übertragbar sein. Diese Studie belegt jedoch in keiner Weise Regina Schidels Behauptung. Sie enthält (erstens) keine Aussagen zu den Ursachen von Gewalt und Diskriminierung. »Sonderwelten« oder »Werkstätten« kommen (zweitens) überhaupt nicht in der Studie vor. Und zur untersuchten Klientel gehören (drittens) gerade nicht Menschen mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen und Kommunikationsproblemen (Dammeyer & Chapman, 2018, S. 8).
Alltagsbeobachtungen lassen die umgekehrte Logik plausibel erscheinen: Es gelingt den Werkstätten, Verhaltensauffälligkeiten – jenseits therapeutischer Bedarfe – zu bewältigen und abzubauen! Zu den Verhaltensauffälligkeiten, die überdurchschnittlich häufig mit geistiger Behinderung verbunden sind, gehören z.B. Störungen der Impulskontrolle sowie Autoaggressionen (Häßler et al., 2018).
Zu Regina Schidels Bild der Werkstätten gehört deren Einordnung in die »kapitalistische Leistungsgesellschaft«. Folgende Punkte lassen sich aus ihrem Text extrahieren:
(1) Klassifizierung von Menschen: »Indem Menschen danach klassifiziert werden, wie sie zu einer bestimmten Produktivität und einem spezifischen ›Mehrwert‹ beitragen, ist ein kapitalistisches Gesellschaftssystem […] selbst wesentlich an der Kreation von Behinderung beteiligt« (59).
(2) Ausschluss vom ersten Arbeitsmarkt: Gemäß der »profitorientierten Verwertungslogik« sind behinderte Menschen »vielfach vom ›ersten‹ Arbeitsmarkt ausgeschlossen« (59). Solidarische Arbeitsformen sollten »›behinderten‹ Menschen einen Platz auf dem einen Arbeitsmarkt bieten« (207).
(3) Produktivitätslogik selbst in Werkstätten: Die »Produktivitätslogik« setzt sich in den »Behindertenwerkstätten« fort (59), obwohl der »zweite Arbeitsmarkt« nur »eine Art ›Auffangbecken‹ für diejenigen bildet, die den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes an Befähigung und Produktivität nicht entsprechen« (207).
(4) Abstufende Wirkung separierter Arbeitsmärkte: Das »System eines ersten und zweiten Arbeitsmarktes […] suggeriert von Vornherein eine Grenzziehung zwischen ›befähigteren‹ und weniger ›befähigten‹ Menschengruppen« (207).
(5) Sozialer Druck zur Erwerbsarbeit: Die »kapitalistische Leistungsgesellschaft mit ihrer Fokussierung auf Erwerbsarbeit« erzeugt einen »nicht einlösbaren Anpassungsdruck« (207).
(6) Wertschätzung für Leistung: »Die mit Arbeit verbundene Wertschätzung bleibt für schwerst›behinderte‹ Menschen immer schon aus« (207).
(1) Wertschätzung erwerbsförmiger Arbeit: Die zitierten Textpassagen erwecken den Eindruck, als sei berufliche »Inklusion« ein nachgeordnetes Ziel – vor dem Ende des Kapitalismus ohnehin nicht realisierbar. Tatsächlich ist in der Praxis oft nur eine »erwerbsförmige« Arbeit in einer Werkstatt erreichbar. Die hohe Nachfrage nach schlecht bezahlten Werkstattplätzen – Anfang 2024 waren es ca. 300.000 – lässt sich jedoch nicht auf sozialen Anpassungsdruck (Diagnose 5) zurückführen. Erwerbsförmige Arbeit erfüllt ein menschliches Bedürfnis, nämlich für andere Menschen eine Bedeutung zu haben, nützlich zu sein. Arbeitswelten sind keineswegs das harte, fremdbestimmte Gegenbild zu anderen glücklicheren Lebenswelten. Die Beschränkung auf »Freizeitgestaltung« ist nicht attraktiv. Michael Zach (2015) bemerkte in seiner Dissertation (die sich u.a. auf teilnehmende Beobachtung in einer Werkstatt stützt), dass »sich in den Erzählungen der Untersuchungsteilnehmer ein deutlicher Schwerpunkt des Lebensbereiches Arbeit« abzeichnete (Zach, 2015, S. 69).
Die Bastelstuben für geistig behinderte Menschen, die in den 1960er Jahren als Vorläufer der Werkstätten entstanden, waren tatsächlich an keine »Produktivitätslogik« (Diagnose 3) gebunden. Deren Initiatoren bemerkten jedoch schnell, dass sich die Identität erwachsener Menschen nicht aufs Basteln beschränken kann. Auch die Beschäftigten in Werkstätten identifizieren sich mittels ihrer Arbeitstätigkeit: z.B. als Mitarbeiter im Gartenbau, in der Montage, der Metall- oder Holzverarbeitung, in Werkstatt-Läden oder Werkstatt-Cafés.
Seit den 1960er Jahren hat sich eine »bunte« Werkstättenlandschaft entwickelt. Werkstattkritiker verschleiern dies, wenn sie vom »System der Werkstätten« sprechen. Bei Regina Schidel ist es das »System eines ersten und zweiten Arbeitsmarktes« (Diagnose 4).
(2) Arbeitswelten sind keine Märkte: Der Arbeitsmarkt ist die selektierende Vermittlungsinstanz zwischen Arbeitskräften und Arbeitsplätzen. Mit dem abkürzenden neoliberalen Sprachgebrauch – also mit der Rede vom ersten, zweiten oder »dem einen Arbeitsmarkt« – ersetzt Regina Schidel das Arbeitsverhältnis durch ein Marktverhältnis (Diagnose 2 bis 4). Dabei ist der Zugang zu den Werkstätten gerade nicht marktförmig organisiert, sondern als sozialstaatliches Antragsverfahren – also in einem völlig anderen Entscheidungsprozess. Zudem verleugnet das Gerede vom Markt eine entscheidende berufliche Möglichkeit: nämlich den Markt zu umgehen, um einen direkten Zugang zu den Betrieben zu finden, z.B. über Praktika, wie sie von den Fachdiensten der Werkstätten vermittelt werden. Dabei geht es um die Erprobung geeigneter Arrangements und die Ausdifferenzierung von Funktionen in den Arbeitswelten, die mit geistiger Behinderung bewältigbar sind, nicht um die abgestufte »Produktivität« der behinderten Arbeitskräfte. Das heißt, es geht um Arbeitsformen, die gar nicht am Markt gehandelt werden.
Die heterogene Werkstattklientel ist auf angepasste, differenzierte Arbeitswelten angewiesen. Mit der Abqualifizierung der Arbeitswelten im sogenannten »zweiten Arbeitsmarkt« wird eine Grenzziehung (Diagnose 4) nicht nur suggeriert: Sie wirkt sich negativ auf berufliche Chancen und auf das Selbstwertgefühl der Beschäftigten aus.
(3) Anti-Ableismus ist keine Ablehnung von Leistung: Die Wertschätzung für einen Menschen beschränkt sich niemals auf dessen Leistung! (Diagnose 6). Weder die Wertschätzung von Leistungen noch die Differenzierung von Qualifikationen und Fähigkeiten sind per se Ableismus. In arbeitsteiligen Gesellschaften, die den Zugang zu beruflichen Positionen an je spezielle Fähigkeiten binden, wäre Ableismus (im Verständnis des Verfassers) gerade nicht die Differenzierung nach Fähigkeiten, sondern im Gegenteil die Abwertung oder Aberkennung der Fähigkeiten behinderter Bewerber oder Mitarbeiter. Erst mit der Loslösung von Behinderungen aus dem legitimen Kontext kann von Ableismus gesprochen werden.
(4) Klassifizierung von Menschen: Regina Schidels These, dass behinderte Menschen als soziale Gruppe erst durch die Anforderungen der kapitalistischen Verwertung der Arbeitskraft konstituiert werden (Diagnose 1), ist so nicht nachvollziehbar. Tatsächlich sind eher die sozialstaatlichen Leistungen mit formellen Klassifizierungen verbunden. Diese begründen gerade keine einheitliche Vorstellung vom »behinderten Menschen«: Eine »Erwerbsminderung« (nach § 43 SGB VI) ist etwas anderes als eine »Schwerbehinderung« (nach § 2 Abs. 2 SGB IX) oder als ein Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt (nach § 219 SGB IX). Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können auf der Seite des Werkstatt-Personals arbeiten und Menschen ohne auf der Seite der Klientel.
Ebenfalls mit einer Kapitalismuskritik verwirft Regina Schidel ein Konzept beruflicher Inklusion, das Aufmerksamkeit verdiente: »Inklusive Ausbildungs- [und Arbeitsformen], die durch persönliche Assistenzen und Fachpersonal begleitet werden, sind teuer und laufen kapitalistischen Logiken zuwider« (132). Dem entspreche das »populistische Narrativ«, nun »auch noch für eine vulnerable und finanziell belastende Gruppe mehr einstehen zu müssen« (209).
Ansprüche auf personelle Assistenzleistungen am Arbeitsplatz stehen im Sozialgesetzbuch (§ 49 SGB IX), lassen sich aber bei geistigen Behinderungen eher nicht geltend machen. Neu ist die Entwicklung der KI-Assistenz. Werkstätten haben bereits damit begonnen, »Künstliche Intelligenz« (KI) zur Unterstützung ihrer Beschäftigten in der Produktion einzusetzen.
Wesentliche Probleme der beruflichen Teilhabe liegen jedoch nicht auf der Ebene der Arbeitsausführung.
Erwerbstätige müssen sich in einen Kontext der Verwertung der Ware Arbeitskraft einfinden. Hierfür ist die Motivation der Arbeitnehmer mindestens ebenso bedeutsam wie ihre jeweilige Fähigkeit. Die Motivation hat für alle Prozesse der Bildung, Rehabilitation und Inklusion geistig behinderter Menschen (innerhalb oder außerhalb der Werkstatt) eine zentrale Bedeutung.
Historisch war die berufliche »Inklusion« weithin konflikthaft und gewaltsam. In ihrer historischen Analyse der »Anthropologien der modernen Arbeit« beschreibt etwa Britta Bernet (2016) die Entstehung und Entwicklung betrieblich organisierter Arbeitswelten als »Insourcing«.
Über die Komplexität dieser »Inklusion« täuscht die unauffällige Eingliederung »normaler« Arbeitnehmer hinweg. Die Anforderungen der Erwerbsarbeit beschränken sich nicht auf physische und technische Fähigkeiten. Und sie ergeben sich nicht alleine aus der formellen Arbeitsorganisation. In der Betriebssoziologie gilt die informelle Handlungskoordination (spätestens seit den Hawthorne-Studien in den 1920er-Jahren) als eine Grundlage funktionierender betrieblicher Alltagswelten.
Assistenzleistungen zusätzlich in diesen betrieblichen Kontext einzubinden, ist voraussetzungsreich. So sind Fähigkeiten, Hilfen anzufordern und anzunehmen, bei geistig behinderten Bewerbern oder Praktikanten nicht einfach vorhanden. Auch für die Belegschaft ist es nur in Grenzen akzeptabel, Probleme der sozialen Handlungskoordination im betrieblichen Alltag zu lösen. Alle Akteure haben Blockademöglichkeiten. Tatsächlich ist eine erhebliche Aufnahmebereitschaft gegenüber Werkstattklient:innen zu beobachten – so die Erfahrung des Verfassers. Helfen ist ein menschliches Bedürfnis.
Eine bloß formale Inklusion ist keine. Inklusion erfordert die Entwicklung sozialer Beziehungen. Wirksame »Inklusionsbegleitung« für geistig behinderte Menschen müsste daher zuvorderst die sozialintegrativen Prozesse am Arbeitsplatz unterstützen (deren »Rationalität« erweitern).
Zu ihren Erklärungen des »Ableismus« fügt Regina Schidel eine psychoanalytische hinzu. Sie schreibt: »Gründe für die […] gesellschaftlich gemachte Ungleichheit liegen in Abwehrhaltungen und Projektionen eigener Verletzbarkeitsängste« (21). Deren Quelle sei das »verdrängte Andere in uns« (78). Diese These wird pointiert auch vom Analytiker Arno Gruen (2009) vertreten. Er weist – anders als Regina Schidel – darauf hin, dass die psychische Konstitution der Menschen nicht einheitlich ist und vorurteilsvolle Haltungen latent bleiben können – abhängig von äußeren Bedingungen.
Regina Schidel bezieht sich auf die »Normalitätsgesellschaft« (60) und ignoriert analytische Beiträge zu geistig behinderten Menschen. Die Arbeiten der Psychoanalytikerin Dietmut Niedecken erschließen einen wichtigen Aspekt des Problemfeldes. Niedecken versteht ihre geistig behinderten Patienten als Subjekte, die – so ihre Kernthese – lebensgeschichtlich mit einer systematischen Deformation ihrer sozialen Beziehungen konfrontiert sind: der »Institution ›Geistigbehindertsein‹« (Niedecken, 2003, S. 19).
Sie zeigt, wie schwer es selbst für professionelle Helfer ist, »aus den vorgefertigten Rastern des Umgangs« herauszuspringen und »geistig Behinderten […] eigene Initiative und Entscheidungsfreiheit« zuzugestehen (Niedecken, 2003, S. 26). Ihre Kritik gilt der menschlichen Kälte, die sie bis hinein in den therapeutischen Rahmen behavioristischer Konditionierung beschreibt (Niedecken, 2003, S. 128-130). Dem setzt sie Erfahrungen aus der eigenen therapeutischen Praxis entgegen. Am Fallbeispiel eines autoaggressiven geistig behinderten Mannes (Christian) beschreibt sie den »Sturm von Angst, Schuldgefühlen [, den Christian in ihr auslöst / Anm. d. Verf.] und – auch dies – ein Verstehen und Mitfühlen« (Niedecken, 2003, S. 128).
Mit ihrem Konzept der »Institution ›Geistigbehindertsein‹« gibt sie dem Wort »Deinstitutionalisierung« eine terminologische Bedeutung: »Institution« ist keine räumliche Einheit, kein Gebäude, sondern eine stabile soziale Beziehungsform. Es geht um die Befreiung sozialer Beziehungen aus starren Formen, nicht um »Dezentralisierung«.
Dietmut Niedeckens These bildet einen Konvergenzpunkt für verschiedene Perspektiven auf die (Arbeits-)Lebenswelten:
| – | für Analysen der informellen Handlungskoordination, die es ohne menschliche Beziehungen nicht gibt, |
| – | für den Paradigmenwechsel von der Institutionen- zur Personenzentrierung, der vom Wachstum und Ausmaß der Bürokratie konterkariert wird. »Personenzentrierung« ist nicht als formales Verfahren realisierbar. Reinhard Peukert (2004) beschreibt die entscheidende Bedeutung der Authentizität sozialer Beziehungen in seiner wegweisenden Analyse »salutogener Prozesse« in den Alltagswelten von Werkstätten. Er bezieht sich auf psychisch kranke Menschen. Seine Beobachtung ist aber auf alle organisierten Arbeitswelten für unterschiedliche Personenkreise übertragbar. |
Zusammenarbeit erfordert mehr als »verkörperte Teilnahme« (204). Wenn menschliche Kommunikation – wie Michael Tomasello (2009) zeigt – in der Fähigkeit wurzelt, gemeinsamen Intentionen zu folgen, dann ist deren Herausbildung ein zentrales Problem der Inklusion. Grundlagen hierfür entwickeln sich in Sozialisationsprozessen. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist die primäre berufliche Sozialisation oft ein langwieriger, mitunter mehrjähriger Prozess, der von »normalen« Arbeitswelten nicht ohne weiteres geleistet werden kann.
Erst auf Basis eines minimalen gemeinsamen Verständnisses der (Arbeits-)Situation ist eine soziale Handlungskoordination möglich – sprachlich oder ggf. nur »gestisch, mimisch oder durch Lautäußerungen« (173).
Wenn man nicht nur das Scheitern und die Mängel aufzeigen will, dann muss man nach Ansätzen gelingender beruflicher Inklusion suchen. Im Folgenden wird die These begründet, dass (bei aller Kritik) solche Ansätze in den Arbeitswelten der Werkstätten vorhanden sind.
Betriebliche Arbeitsorganisation ist nicht egalitär, auch nicht in Werkstätten. Deren Akteure übernehmen soziale Rollen, die denen »normaler« Betriebe entsprechen. Werkstatt-Akteure sind Betriebsleiter:innen, Meister:innen, Ausbilder:innen, Vorarbeiter:innen, Kolleg:innen, Hilfsarbeiter:innen, Lehrlinge. In den Werkstätten werden diese »normalen« Rollen aber von einem weiteren Rollenverhältnis überlagert: dem von Personal und Klientel. Letzteres ist die Grundlage der »Angebote« spezialisierter Werkstatt-Dienste. Dieses Rollenverhältnis mit seiner Angebotslogik ist in den Werkstätten gleichzeitig eine »Alternative« zur Zusammenarbeit, die (1.) vor allem beobachtbar ist in einfachen Montagegruppen mit eher »schwacher« Klientel, (2.) weniger in den komplexen Arbeitsfeldern von Metallverarbeitung, Schreinerei, Gartenbau und anderen. Und (3.) in Beschäftigungsverhältnissen außerhalb der Werkstatt wird die Klient:innen-Rolle nur noch beim Kontakt mit dem zuständigen Werkstatt-Dienst aktiviert. Letztere machen in Hessen mittlerweile ca. 10 % der Werkstattplätze aus (Melchior, 2025).
Für seine empirische Studie über die Arbeitswelten einer exemplarischen Werkstatt verwendet Michael Zach (2015) das Konzept des »doing disability«. Er zeigt u.a., dass Form und Ausmaß des »doing disability« in den Arbeitsbereichen erheblich variieren.
Das soziale Rollenverhältnis des Personals zur Klientel ist zugleich das Rollenmodell der externen und internen Verwaltung. Es ist verbunden mit der Umdeutung und Umformung menschlicher Zusammenarbeit in Kundenbeziehungen (im Qualitätsmanagement) oder in eine »Personenzentrierung« (in der »Teilhabeplanung« und deren Umsetzung). Mitarbeiter aus der Produktion nehmen die formale Durchsetzung von Rollenmodellen jenseits der Zusammenarbeit als solche wahr: »Die Arbeit stört« (bemerkte ein Produktionsleiter im Beisein des Verfassers, 2021).
Damit sind Ansätze für eine »kritische« Werkstatt-Theorie nur angerissen.
Die Formen des »doing disability« konterkarieren gemeinsame Arbeitsbeziehungen, annullieren sie aber nicht. Werkstätten haben Formen der Zusammenarbeit entwickelt, die weit über das hinausgehen, was »normale« Betriebe tun, um Beschäftigte mit eingeschränkten Fähigkeiten einzubeziehen. In der »bunten« Werkstättenlandschaft reichen Modelle der Arbeitsorganisation mittlerweile bis hin zu »teilautonomer Gruppenarbeit« (Thunig & Rogalski, 2021), mit höchsten Anforderungen an die Kooperationsfähigkeit.
Selbst eine gut eingespielte Zusammenarbeit in einer Werkstatt ist jedoch nicht einfach auf andere Arbeitswelten übertragbar. Um die Leistungen der Werkstätten in »normale« Betriebe zu exportieren, müssen Modelle der »Inklusionsbegleitung« aufgewertet und weiterentwickelt werden.
Reinhard Saal, Mai 2026
Bernet, B. (2016), Insourcing und Outsourcing. Anthropologien der modernen Arbeit. Historische Anthropologie 2016 (24), S. 272-294. https://
Boger, M. (2017), Theorien der Inklusion – eine Übersicht. Zeitschrift für Inklusion, 1-2017. https://www.inklusion-online.net/
Bundesagentur für Arbeit (2025), Verzeichnis anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. https://www.rehadat-wfbm.de/
Dammeyer, J. & Chapman, M. (2018), A national survey on violence and discrimination among people with disabilities. BMC Public Health 18, 355. https://link.springer.com/
Goethe-Universität Frankfurt (o. D.), Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut für Politikwissenschaft – Team. www.fb03.uni-frankfurt.de/58839371/Regina_Schidel
Gruen, A. (2009), Der Fremde in uns: Persönliche und politische Konsequenzen. Plenarvortrag zu den 59. Lindauer Psychiatriewochen. https://www.lptw.de/archiv/vortrag/2009/gruen-arno-der-fremde-in-uns-persoenliche-und-politische-konsequenzen-lindauer-psychotherapiewochen2009.pdf
Häßler, F., Hiemke, Ch. & Glaser, T. (2018), Behandlung aggressiven Verhaltens bei Menschen mit Intelligenzminderung. Psychopharmakotherapie; 25(02):52-57. https://www.ppt-online.de/heftarchiv/2018/02/behandlung-aggressiven-verhaltens-bei-menschen-mit-intelligenzminderung-therapeutischer-stellenwert-des-antipsychotikums-zuclopenthixol.html
Melchior, J. (2025), Vortrag zur Tagung der »Fachdienste für berufliche Integration«. Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich 201. (unveröffentlicht).
Niedecken, D. (2003), Namenlos – Geistig Behinderte verstehen. 4. überarbeitete Auflage, Beltz Verlag.
Peukert, R. (2004), Manuskript zum Vortrag beim Fachtag der Hessischen Reha-Werkstätten in Wiesbaden 2004. https://www.denksaal.de/
Tomasello, M. (2009), Die Ursprünge der menschlichen Kommunikation. Suhrkamp Verlag, Frankfurt a.M.
Thunig, D. & Rogalski, F. (2021), Vortrag zur Werkstätten-Messe: »Teilautonome Gruppenarbeit – Empowerment praktisch umgesetzt«. Lebenshilfe Braunschweig (unveröffentlicht).
Zach, M. (2015), Behindertwerden als Mann. Männlichkeitskonstruktionen bei geistiger Behinderung. Dissertation am Fachbereich Erziehungswissenschaft der Goethe-Universität, Bod – Books on Demand.
Stand:
Alle angegebenen Internetadressen wurden am 09.09.2026 geprüft.
Letzte Änderung am 09.09.2026 (Überarbeitung der Textformate)